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Irmingard Schewe-Gerigk, Versorgungsausgleich

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:

 

Nächste Rednerin ist die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen.

 

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn der Debatte eines festhalten, verehrte Frau Granold: Selten haben wir in diesem Hause über einen Antrag debattiert, der so überflüssig ist wie dieser;

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

 

denn das zentrale Anliegen Ihres Antrages ist durch den Kabinettsbeschluss vom 26. März dieses Jahres bereits umgesetzt. Ich erlaube mir, Ihnen den Ablauf hier noch einmal darzustellen.

 

Der Bundesgerichtshof hatte den Gesetzgeber in seinem Urteil vom 5. September 2001 dazu aufgefordert, die Barwert-Verordnung den geänderten tatsächlichen Verhältnissen anzupassen. Die Bundesregierung ist dieser Aufforderung durch den erwähnten Kabinettsbeschluss nachgekommen und hat die notwendige Teilaktualisierung der Barwert-Verordnung vorgenommen.

 

Eigentlich könnten wir an dieser Stelle aufhören und die Debatte wäre beendet. Alles, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist bereits erledigt.

 

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

 

Erforderlich wurde diese Änderung, da die biometrischen Daten als Grundlage der Barwert-Verordnung schlicht und ergreifend veraltet waren. Die jetzige Neuregelung berücksichtigt deshalb die durchschnittlich gestiegene Lebenserwartung.

 

Obwohl es erst drei Monate zurückliegt, dass wir in diesem Hause über die Barwert-Verordnung debattiert haben - ich hatte damals eigentlich den Eindruck gewonnen, dass die offensichtlichen Missverständnisse aufseiten der Antragsteller und Antragstellerinnen ausgeräumt worden seien -, erkläre ich es gerne noch einmal:

 

Bei der Barwert-Verordnung handelt es sich um eine Umrechnungstabelle zur vergleichbaren Berechnung von dynamischen und nicht dynamischen Rentenansprüchen, das heißt von Rentenansprüchen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung gegenüber Altersversorgungsansprüchen, die nicht der Entwicklung der Arbeitseinkommen folgen, insbesondere Betriebsrenten oder Renten aus Versorgungswerken. Im Fall einer Scheidung müssen selbstverständlich sämtliche Ansprüche der ehemaligen Ehepartner und Ehepartnerinnen berücksichtigt werden.

 

Damit diese unterschiedlichen Formen der Altersversorgungsansprüche vergleichbar gegeneinander aufgerechnet werden können, wird die Barwert-Verordnung als Umrechnungshilfe verwandt, zu deren Berechnung auch die biometrischen Daten einbezogen werden. Wir haben festgestellt, dass durch diese Umrechnung sehr viel an Wert verloren geht. Auch deshalb ist es notwendig, hier eine Änderung herbeizuführen.

 

Wie bereits ausgeführt, berücksichtigt die aktualisierte Verordnung nun die durchschnittlich höhere Lebenserwartung. Dies führt in der Konsequenz zu einer Erhöhung des errechneten Barwerts. In der überwiegenden Zahl der Fälle kommt das der besseren sozialen Absicherung von Frauen zugute. Damit ist ein weiteres Anliegen Ihres Antrages, nämlich einer eventuellen Schlechterstellung, wie Sie es bezeichnen, von Frauen bei der Berechnung ihrer Altersversorgungsansprüche gegenüber dem ehemaligen Ehepartner vorzubeugen, bereits erledigt.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

 

Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung - wir haben es gerade von Herrn Staatssekretär Hartenbach gehört - an einer umfassenden Strukturreform des Versorgungsausgleichs, mit der eine grundlegende Neuordnung zum Ausgleich nicht volldynamischer Versorgungsrechte angestrebt wird. Auch darüber haben wir bereits anlässlich der Debatte im Februar gesprochen. Bis zum In-Kraft-Treten dieser Neuregelung wird die jetzt aktualisierte Barwert-Verordnung als Übergangsrecht zur Anwendung kommen. Sie bietet eine praktikable Lösung für die Familiengerichte und die weiteren Anwender und Anwenderinnen in der Praxis.

 

Meine Damen und Herren von der Opposition, meine Ausführungen haben gezeigt, dass es nicht einen Punkt in Ihrem Antrag gibt, den die Bundesregierung nicht bereits umgesetzt bzw. zu dem sie nicht Initiativen ergriffen hätte. Insofern hätte ich mir gewünscht, Sie hätten diesen Antrag zurückgezogen. Ich finde, wir sollten unsere Arbeitszeit effektiver nutzen. Es gibt wirklich wichtige Dinge, die wir hier zu erledigen haben.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

 

Aber abgesehen davon werte ich das nochmalige Einbringen Ihres Antrages als Interesse am Zustandekommen einer kurzfristig für alle Beteiligten praktikablen und gerechten Lösung. So nehme ich an, dass die CDU-geführten Länder am 23. Mai im Bundesrat der Änderung der Barwert-Verordnung zustimmen werden. Vielleicht überzeugen Sie bis dahin Ihre Kollegen und Kolleginnen aus Baden-Württemberg, den angekündigten Maßgabebeschluss nicht einzubringen; denn der würde die Frist bis zum In-Kraft-Treten der Verordnung nur unnötig verzögern.

 

(Christine Lambrecht [SPD]: Hört! Hört!)

 

Ich bitte Sie, das umzusetzen. Das ist im Interesse Ihres Antrages und im Interesse der Frauen.

 

Vielen Dank.

 

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD - Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bravo! - Christine Lambrecht [SPD]: Zugabe!)

 

 



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