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Zwangsverheiratung bekämpfen - Opfer schützen

Zwangsheirat bekämpfen - Opfer schützen

Anhörung im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend

19. Juni 2006

 

Auf Initiative der Fraktion der Grünen hat der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Anhörung zum Thema "Bekämpfung von Zwangsheiraten" angesetzt. Die Grünen hatten am 25. November 2005, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem Zwangsverheiratungen stärker bekämpft und Opfer besser geschützt werden sollen.

 

Der Schutz von Frauen vor Gewalt gehört seit jeher zu den zentralen Anliegen grüner Politik. Unter Rot-Grün haben wir unter anderem das Gewaltschutzgesetz und den "Aktionsplan gegen häusliche Gewalt" durchgesetzt. Wir haben Verbesserungen beim eigenständigen Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegattinnen und -gatten ebenso erfolgreich umgesetzt wie die ausdrückliche Verankerung von Zwangsverheiratungen im Strafgesetzbuch als ein Fall "besonders schwerer Nötigung".

 

Antrag der Grünen

 

Mit unserem jetzigen Antrag setzen wir unsere Arbeit fort. Konkret fordern wir die Bundesregierung auf, im Rahmen eines "Aktionsplans Zwangsverheiratung bekämpfen" die Rechte der Opfer weiter zu stärken sowie Opferschutz und Prävention deutlich auszuweiten. Dafür sind vor allem Änderungen im Aufenthaltsrecht erforderlich.

 

* Seit Februar 2005 wird der Zwang zur Eingehung einer Ehe als besonders schwerer Fall einer Nötigung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Wir wollen, dass die Bundesregierung prüft, ob diese neue Strafvorschrift in den Ländern konsequent angewendet wird, oder ob weitergehende Vorschriften notwendig sind

* Zentral für den Schutz vor Heiratsverschleppung sind Änderungen im Aufenthaltsrecht. Migrantinnen, die bei der Vollendung des 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind, sollen automatisch ein langfristiges Aufenthaltsrecht erhalten. Dieser Aufenthaltstitel soll auch bei einem länger als sechs Monate dauernden Auslandsaufenthalt nicht mehr erlöschen. Damit könnten die jungen Frauen auch danach noch nach Deutschland zurückkehren und die Aufhebung einer Zwangsverheiratung betreiben.

* Zum Schutz bei Zwangsverheiratung nach Deutschland sollen nachgezogenen Ehegattinnen bei Zwangsverheiratung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht auch innerhalb der ersten zwei Jahre in Deutschland erhalten.

* Prekär ist die aufenthaltsrechtliche Situation für diejenigen Frauen, die selbst, oder deren Partner, nur über eine Duldung verfügen. Auch diese Frauen dürfen nicht durch ein restriktives Aufenthaltsrecht faktisch dazu gezwungen werden, eine eheliche Zwangslage zu erdulden.

* Ein Antrag auf Aufhebung einer durch Drohung erzwungenen Ehe kann nur innerhalb eines Jahres gestellt werden. Diese Frist ist für viele jedoch zu kurz, daher fordern wir eine Verlängerung auf drei Jahre.

* Neben den rechtlichen Verbesserungen sind deutlich mehr Opferschutz und Prävention erforderlich. Wir fordern eine bundesweite Studie über Zwangsverheiratungen, ein umfassendes Schutzprogramm für die Opfer von Zwangsehen, interkulturell ausgerichtete Schutz- und Beratungsstellen, Angebote auch für Eltern und Jungen, sowie Präventionsarbeit an den Schulen. Diese Maßnahmen sollen in Zusammenarbeit mit den MigrantInnen-Communities erfolgen.

 

Schweigen der Regierung

 

Die beiden anderen Oppositionsfraktionen haben den Anstoß der Grünen aufgenommen und sind mit eigenen Anträgen nachgezogen. Die ExpertInnen schlossen sich in ihren Stellungnahmen überwiegend den zentralen Forderungen der Grünen an. Die Regierung hat nichts vorgelegt. Bisher sickerten nur Verschärfungen, wie eine Erhöhung des Nachzugsalters für EhegattInnen auf 21 Jahre, aus einem Referentenentwurf durch. Ein Vorstoß, der von nahezu allen Sachverständigen als verfassungswidrig und unwirksam bis "absurd" (Sidar Demidögen vom Bundesverband der Migrantinen e.V.) eingeschätzt wurde. Einigkeit bestand auch darüber, dass Änderungen im Aufenthaltsrecht den Opfern am direktesten helfen würden. Die Rechtsanwältin Marina Walz-Hildebrand sprach sich für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels auch bei einem Aufenthaltsaufenthalt von länger als sechs Monaten aus, da diese Frist für die Opfer von Heiratsverschleppung zu kurz sei. Wer in Deutschland zwangsverheiratet wird, soll sich aus dieser Zwangslage sofort lösen können – ohne um den eigenen Aufenthaltstitel fürchten zu müssen. Die Bundesregierung sollte zügig auf diese Forderungen der ExpertInnen reagieren und ihre Angststarre bei der Verbesserung von Aufenthaltsrechten endlich aufgeben.

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