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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Irmingard Schewe-Gerigk

Rentenrecht für Beschäftigte zu DDR-Zeiten

Rentenrecht für Beschäftigte zu DDR-Zeiten

 

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Irmingard Schewe-Gerigk hat jetzt das Wort für Bündnis 90/Die Grünen.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gysi, 20 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit haben Sie die Mauer wieder hochgezogen, und zwar die Mauer in den Köpfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Widerspruch bei der LINKEN)

Wir haben heute über 18 Anträge und einen Gesetzentwurf zu befinden, die sich mit der Überleitung der Alterssicherung in der DDR in gesamtdeutsches Recht befassen. Wir wissen: Es gibt Personengruppen, die Grund haben, mit ihrer finanziellen Situation unzufrieden zu sein. Aber die Vorschläge, die die Linke liefert, sind nicht geeignet, gerechte Lösungen zu finden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP – Widerspruch bei der LINKEN)

Angesichts der Vielfalt und Fülle der Anträge haben wir Bündnisgrüne uns folgende Fragen gestellt: Ist es heute, also knapp 20 Jahre nach dem Mauerfall, noch gerechtfertigt, Sachverhalte des DDR-Rechts im deutschen Rentenrecht fortzuführen? Führen gesetzliche Änderungen zugunsten einiger Gruppen nicht zu neuen Ungerechtigkeiten bei anderen? Werden die Versicherten in Ost und West nach gleichen Maßstäben behandelt? Welches sind aus heutiger Sicht die sozialpolitisch dringendsten Prioritäten? Wo besteht in Abwägung all dieser Fragen wirklich Nachbesserungsbedarf?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle drei Oppositionsfraktionen haben Anträge vorgelegt, während die Bundesregierung trotz vollmundiger Ankündigung der Kanzlerin die dringend notwendige Rentenangleichung auf unbestimmte Zeit vertagt hat. Die Große Koalition hat sich hinter der Botschaft verschanzt: Es ist noch viel zu tun, warten wir es ab. Auch Frau Michalk hat angekündigt, in der nächsten Legislaturperiode werde man in diesem Bereich etwas unternehmen.

Wir Grüne haben uns nicht für das Aussitzen entschieden, sondern dafür, sozialpolitische Prioritäten zu setzen. Deshalb haben wir unseren Antrag zur Angleichung des Rentenwerts Ost an den allgemeinen Rentenwert in den Bundestag eingebracht. Wir Grüne wollen die Rentenangleichung nicht auf die lange Bank schieben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit die Beschäftigten eine Perspektive haben, muss jetzt gehandelt werden. Eine Angleichung des Rentenwerts Ost ist kurzfristig möglich. Die Hochwertung wollen wir auf diejenigen Menschen – und zwar in Ost und in West – begrenzen, die wenig verdienen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei wollen wir, anders als die Linken, keine neuen Ungerechtigkeiten schaffen. Herr Gysi von der Linken, wie wollen Sie es eigentlich rechtfertigen, dass jemand in Frankfurt an der Oder bei gleicher Vergütung 30 Prozent mehr Rentenanwartschaften erzielen würde als jemand in Frankfurt am Main? Eine solche Politik baut Mauern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. h. c. Jürgen Koppelin [FDP])

Ich habe mich heute über Folgendes sehr gefreut: Wir haben eine Stellungnahme des DGB-Landesseniorenbeirates Thüringen – nicht etwa Nordrhein-Westfalen, sondern Thüringen – erhalten. Darin heißt es: Da die Abkopplung der Lohnentwicklung von der Wirtschaftsentwicklung die Zunahme der Altersarmut in ganz Deutschland zu einem Problem macht, ist der Vorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle niedrigen Einkommen in Deutschland hochzuwerten, ein zukunftsfähiger, sinnvoller und gestaltungsfähiger Lösungsansatz. So viel zur Stellungnahme des DGB-Landesseniorenbeirates Thüringen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben darüber hinaus einen Antrag zur Verbesserung der Versorgung von Geschiedenen aus den neuen Bundesländern eingebracht, der heute ebenfalls zur Abstimmung steht. Die Bundesregierung behauptet bisher, hier bestehe kein Handlungsbedarf, weil in der DDR auch Frauen mit Kindern ebenso wie Männer durchgängig erwerbstätig waren und somit auch genügend Rentenanwartschaften aufbauen konnten. Die von uns vorgeschlagene Sachverständige, Professorin Trappe, konnte diese Behauptung in der Anhörung hinreichend widerlegen. Sie hat dargestellt, dass sie in ihren Studien zu dem Ergebnis kam, dass die älteren Frauen, die Kindererziehung zu leisten hatten, diese in den ersten Jahren selbst organisieren mussten. Dies hat zur Folge, dass sie in ihren Erwerbsbiografien Lücken von bis zu acht Jahren haben. Die jüngeren Frauen haben die Doppelbelastung durch vermehrte Teilzeitarbeit ausgeglichen, was bei Männern so gut wie gar nicht vorkam.

Wenn man sich mit dem Inhalt des Alterssicherungsberichts befasst, so wird deutlich, warum 37 Prozent der in der DDR geschiedenen Frauen über ein monatliches Nettoalterseinkommen von lediglich 500 bis 750 Euro verfügen – in den alten Bundesländern ist dies nur bei 28 Prozent der Frauen der Fall – und warum das monatliche Nettoalterseinkommen von weiteren 3 Prozent dieser Frauen sogar noch darunter liegt. Warum die Bundesregierung angesichts dessen weiterhin behauptet, die Kindererziehung in der DDR habe im Hinblick auf die Rentenanwartschaften keine Nachteile zur Folge, bleibt ihr Geheimnis – oder ist die Begründung dafür, nichts zu tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben uns aus sozialpolitischen Gründen für eine Nachbesserung bei der Versorgung von vor 1992 in den neuen Ländern Geschiedenen entschieden. Es kann nicht gerecht sein, dass diejenigen, die Kinder erzogen haben, im Alter armutsgefährdet sind, nur weil die DDR aus ideologischen Gründen den Unterhaltsbedarf von Frauen im Falle einer Scheidung ignoriert hat. Den in der DDR geschiedenen Frauen bleibt auch eine Witwenrente verwehrt, weil das DDR-Recht keine Unterhaltspflicht für Eheleute vorsah. Dass beide Instrumente in Ostdeutschland im Unterschied zum Westen Deutschlands nicht angewendet werden, nährt bei den Geschiedenen das Gefühl, Bürgerinnen zweiter Klasse zu sein.

Wir haben den Kreis der Anspruchsberechtigten bewusst eingeschränkt. Natürlich ist uns klar, dass es auf den ersten Blick so aussieht, als bestehe eine Ungleichbehandlung, da bei den einen der Versorgungsausgleich aus Steuermitteln finanziert wird und bei den anderen dadurch, dass die Altersversorgung des Expartners gemindert wird. Bei näherer Betrachtung stellt man aber fest, dass keine Ungleichbehandlung vorliegt; denn vielen ist der Zugang zum Versorgungsausgleich für immer verwehrt. Um von Ungleichbehandlung sprechen zu können, muss man eigentlich Gleiches mit Gleichem vergleichen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch das Finanzargument zieht nicht. Wer dreistellige Milliardenbeträge aufbringen kann, um einen Schutzschirm für Banken zu errichten, der sollte die Frauen, die sich in dieser Situation befinden, nicht im Regen stehen lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zur FDP. Die FDP möchte die Überwindung von Benachteiligungen aus der Rentenüberleitung dadurch erreichen, dass sie den Weg für eine Nachversicherung öffnet. Herr Kolb, ich glaube, dass Sie hier ein anderes Ziel im Auge haben. Wir sind der Meinung, dass eine Nachbesserung dann gerechtfertigt ist, wenn die Gruppe andernfalls armutsgefährdet wäre. Sie schlagen vor, dass Rentner und Rentnerinnen ihre Rente mit einer Nachzahlung von Beiträgen aufbessern können. Professor Ruland hat es in der Anhörung gesagt: Man braucht 21 500 Euro, um die Rente um 100 Euro im Monat zu erhöhen. Da frage ich mich wirklich: Haben die betroffenen Menschen wirklich 21 500 Euro auf dem Konto?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie haben eine andere Gruppe im Auge. Sie wollen eine Lösung für Versicherte, die viel Geld haben und deren Lebenserwartung überdurchschnittlich hoch ausfällt.

Die Devise der Linken heißt: Wünsch dir was, wir versprechen dir alles! Die FDP sagt: Wir versprechen den Menschen, die viel Geld haben, alles.

(Dr. Ralf Brauksiepe [CDU/CSU]: Und wir halten Kurs!)

So sieht verantwortliche Politik nicht aus. Weder das Aussitzen der Bundesregierung noch eine Politik des „Wünsch dir was“ ist angemessen. Auch Lösungen lediglich für Gutsituierte sind für uns nicht akzeptabel. Darum bitten wir Sie um Zustimmung zu den Anträgen der Grünen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 




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