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Antidiskriminierungsgesetz setzt wichtiges gesellschaftspolitisches Signal (21.01.2005)

Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal der Integration: ein Signal für das ernsthafte Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit und gegen die Herabwürdigung und Ausgrenzung von Menschen, weil sie anders sind. Die Werteordnung des Grundgesetzes erteilt Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale eine klare Absage.

Frauen zahlen höhere Tarife bei Kranken- oder Lebensversicherungen. Homosexuellen werden Lebensversicherungsverträge pauschal verweigert. Menschen nichtdeutscher Herkunft, Schwule und Lesben sowie Behinderte erfahren Diskriminierungen im Gastronomiebereich, wenn zum Beispiel ausländisch aussehenden jungen Männern der Zugang zur Disco verweigert wird oder behinderte Menschen nicht in ein Ferienhotel aufgenommen werden, mit dem Argument, sie würden andere Gäste stören. Das wollen wir abstellen, ebenso Benachteiligungen im Arbeitsleben, bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg, bei den Arbeitsbedingungen, bei der Entlohnung.

Entscheidend am Antidiskriminierungsgesetz ist der Perspektivenwechsel: Diskriminierte sind nicht länger bedauernswerte Opfer und Bittsteller, sondern Menschen, die mithilfe des Gesetzes ihre Rechte selbstbewusst einfordern und durchsetzen können. Das ist eine Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürgern. Wir schließen damit an die Entwicklung in vielen anderen Ländern an. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz setzen wir EU-Richtlinien gegen Diskriminierung sachgerecht und mit Augenmaß in deutsches Recht um.

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