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BGH setzt deutliches Signal gegen Menschenrechtsverletzung (27.01.2005)

Wir begrüßen, dass mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs Eltern das Recht zur Aufenthaltsbestimmung ihrer Tochter entzogen werden kann, wenn ihr dort eine Genitalverstümmelung droht.

Ein solcher Eingriff in das Sorgerecht der Eltern ist verhältnismäßig, wenn sie bereit sind, ihrem Kind einen irreparablen psychischen und physischen Schaden zuzufügen

Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung und kommt in bestimmten Ausprägungen der Folter gleich.

Genitalverstümmelung ist in Deutschland strafbar und gilt seit dem Zuwanderungsgesetz als eigenständiges Abschiebungshindernis. Dennoch: Viele MigrantInnen halten an den heimatlichen Riten einer Genitalverstümmelung fest. Meist wird der Eingriff im Ausland vorgenommen, daher ist die Entscheidung des BGH ein richtiger Schritt. Neben weiteren rechtlichen Maßnahmen müssen wir aber auch informieren, beraten und aufklären.

Auch international muss Genitalverstümmelung viel stärker ein Thema bilateraler Regierungsverhandlungen werden. Denn obwohl Genitalverstümmelung bereits in vielen Ländern verboten ist, sehen die Behörden oftmals weg, wenn dieser grausame Brauch weiterhin betrieben wird.

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