Menü

Schwangerschafts-Spätabbrüche: Verbesserung der Beratung ist das Ziel (16.02.2005)

Die heutige Sachverständigenanhörung zu Schwangerschaftsabbrüchen nach medizinischer Indikation hat die Koalitionsfraktionen bestätigt: Eine Änderung des Paragraphen 218a Strafgesetzbuch, wie von der Union gefordert, ist nicht sinnvoll. Die gesetzlichen Regelungen sind völlig ausreichend und der Wille des Gesetzgebers ist klar formuliert. Eine zu erwartende Behinderung des Kindes allein stellt nach geltendem Recht keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.

Der im Antrag der Koalitionsfraktionen gewählte Weg, betroffenen Frauen und Paaren mehr Unterstützung und vor allem qualifizierte Beratung anzubieten, wurde dagegen einhellig begrüßt. Die Sachverständigen sahen deutliche Defizite bei der medizinischen Beratung und betonten die Notwendigkeit der engeren Verzahnung mit psychosozialen Beratungsangeboten. Die Ärzteschaft und ihre Standesorganisationen sind jetzt gefordert, die Frauen umfassend medizinisch zu informieren und sie auf das ihnen zustehende Recht auf psychosoziale Beratung hinzuweisen.

Späte Schwangerschaftsabbrüche können nur aufgrund einer medizinischen Indikation, bestätigt durch zwei Ärztinnen und Ärzte, erfolgen. Die Zahl der medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüche ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die Zahl der so genannten Spätabtreibungen ist dabei äußerst gering. Die betroffenen Frauen befinden sich in einer extremen Konfliktsituation. Sie benötigen Hilfe, Unterstützung und Beratung. Forderungen der Unionsfraktionen, sie mit weiteren Hürden, wie Pflichtberatung oder Sanktionen zu konfrontieren, gehen in die falsche Richtung. Damit werden die Frauen nicht unterstützt. So haben selbst einige der Sachverständigen der Union eine Pflichtberatung abgelehnt.

Wir wollen die Frauen stärken und unterstützen. Auch darin, sich in jeder Phase der Schwangerschaft zu informieren und beraten zu lassen. So werden – auch das hat die Anhörung gezeigt – die Frauen bisher nicht ausreichend über die Pränataldiagnostik (PND) informiert, auch nicht über ihr Recht, solche Untersuchungen abzulehnen. Denn auch das Recht auf Nichtwissen ist als eine eigenverantwortliche Entscheidung jeder Frau zu wahren.



zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>