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Anhörung im Bundestag widerlegt Schauermärchen über Antidiskriminierungsgesetz (07.03.2005)

Wir sehen uns durch die Bundestagsanhörung zum Antidiskriminierungsgesetz bestätigt: Das Gesetz wurde mit Augenmaß gestrickt. Zahlreiche Sachverständige konnten überzeugend darlegen: Das Antidiskriminierungsgesetz führt weder zu einer Benachteiligung der deutschen Wirtschaft, noch wird es zu einer Prozesswelle kommen. Das sind Schauermärchen, die durch nichts belegt sind. Im Gegenteil: Andere Länder, die bereits Antidiskriminierungsgesetze haben, stehen in aller Regel wirtschaftlich sehr gut da, zum Beispiel Großbritannien, Irland und die Niederlande.

Auch von der Opposition benannte Sachverständige wollten keineswegs unisono in undifferenzierte Anwürfe gegen das Gesetz einstimmen, sondern forderten mitunter im Detail sogar weitergehende Regelungen.

Der rot-grüne Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Deutschland findet damit Anschluss an eine moderne Antidiskriminierungsgesetzgebung, wie es sie bereits in vielen europäischen Nachbarländern gibt. Das Antidiskriminierungsgesetz setzt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal der Integration: Ein Signal für das ernsthafte Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit und gegen die Herabwürdigung und Ausgrenzung von Menschen, weil sie anders sind.

In der Anhörung wurden aus der Wissenschaft und von Verbänden einige interessante Veränderungsvorschläge vorgetragen. Die werden wir nun genau prüfen und sachlich überzeugende Vorschläge im weiteren Verfahren berücksichtigen.

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