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Kein Aushebeln des Prostitutionsgesetzes im Bundesrat (18.03.2005)

Wieder einmal versuchen Bayern und die gesamte Union, mit scheinheiligen Gesetzesvorhaben eine populistische Politik zu verfolgen, mit der die Situation der Prostituierten in keinster Weise verbessert wird.

So wird Bayern mit seinem Gesetzesantrag ein weiteres Mal versuchen, das Prostitutionsgesetz auszuhebeln. Wir haben mit diesem Gesetz die Prostitution aus der Sittenwidrigkeit geholt und die rechtliche und soziale Stellung der Prostituierten verbessert. Sie sind nun unabhängiger von Zuhältern und können sich gegen Ausbeutung besser zur Wehr setzen. Wer dies rückgängig machen will, trägt seine Moralvorstellungen auf dem Rücken der Prostituierten aus. Falsch ist auch die Behauptung der Union, die Polizei könne aufgrund des Gesetzes nicht mehr gegen Menschenhändler vorgehen: Weiterhin kann die Polizei nach wie vor bundesweit bei der Fahndung nach Menschenhändlern zu jeder Zeit in jedem Prostitutionsbetrieb Razzien vornehmen.

Auch der Vorschlag, Freier von Zwangsprostituierten strafrechtlich zu verfolgen, steht wieder auf der Tagesordnung. Wir haben im Vermittlungsausschuss zugesagt, dies sorgfältig zu prüfen. Zu dieser Zusage stehen wir. Denn über die Strafwürdigkeit eines solchen Verhaltens besteht für uns kein Zweifel. Das Vorhaben ist aber juristisch und praktisch komplex. Die rechtliche Prüfung ist in vollem Gange. Im April werden die Regierungsfraktionen eine gemeinsame Fachanhörung mit ExpertInnen aus Justiz, Polizei und Opferberatungsstellen durchführen. Wenn sich dabei herausstellt, dass eine Gesetzeslücke besteht und wir die Lage der Opfer verbessern können, indem wir sie schließen, dann wird dies geschehen.

Die Degradierung von Menschen zu Handelsware, also ihren Verkauf zu Zwecken der Ausbeutung, haben wir entgegen bayerischen Behauptungen mit dem am 19.2. in Kraft getretenen Strafrechtsänderungsgesetz bereits unter Strafe gestellt.

Weitere Änderungen am Strafrechtsänderungsgesetz sind nicht nötig. Mit großer Sorgfalt und Expertise hat Rot-Grün die Straftatbestände zum Menschenhandel reformiert. Mit dem Gesetzesentwurf haben wir den strafrechtlichen Schutz der Opfer von Menschenhandel verbessert, die Strafverfolgung erleichtert und Strafbarkeitslücken geschlossen. Wir lassen nicht zu, dass Bayern dieses Gesetz nun chaotisiert oder versucht, das Rad der Zeit zurückzudrehen.

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