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Ehrverbrechen: Nicht hetzen, sondern handeln (14.04.2005)

Bei dem Fachgespräch standen die bisher von Rot-Grün ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Gewaltopfern auf dem Prüfstand. Daneben ging es auch um effiziente Weiterentwicklung von Schutz und Prävention. Folgende Maßnahmen wurden von den Sachverständigen als vordringlich identifiziert:

Migrantinnen, die zur Zwangsverheiratung ins Ausland verschleppt wurden, benötigen ein deutlich längeres Rückkehrrecht als in den bisher geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen. Ebenso muss in Deutschland zwangsverheirateten Migrantinnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eingeräumt werden. Auch im Jugendhilferecht müssten Veränderungen zugunsten der Betroffenen eingeführt werden. Daneben sollten Opfer in Strafverfahren die Möglichkeit einer Nebenklage erhalten. Gleichzeitig müssen wir ihre geheimen Aufenthaltsdaten besser schützen können, auch wenn die Opfer nicht an Zeuginnenschutzprogrammen teilnehmen.

Für eine effektive Intervention und Prävention benötigen wir dringend eine Datengrundlage. Neben grundlegenden Zahlen gehört dazu zum Beispiel auch eine Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes unter dem Aspekt, ob es Migrantinnen erreicht. Statt weiterer Kürzungen im Bereich der Bereich der Frauenhäuser und Kriseninterventionsstellen benötigen wir mehr interkulturelle Schutz- und Beratungseinrichtungen.

Für uns ist eine Forderung zentral: Um die Betroffenen wirklich zu erreichen, müssen Aufklärung und Prävention vor allem in und durch die MigrantInnen-Communities selber geschehen. Ihre MeinungsführerInnen müssen sich öffentlich zum Selbstbestimmungsrecht der Frauen bekennen. Bei dieser Aufgabe müssen wir die Communities aber unterstützen, statt sie als alleinige Verursacher familialer Gewalt darzustellen. Denn Ausgrenzung der MigrantInnen ist sicherlich nicht der richtige Weg, die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen.

Menschenrechtsverletzungen im Namen der Ehre begründen sich nicht aus dem Islam heraus, sondern entstammen einer männerdomininierten Kultur, die sich mit vermeintlicher Religiosität legitimiert. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, und wo solche Verbrechen verübt werden, endet für uns kulturelle Toleranz. Gerade wir Grünen haben bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Migrantinnen vor Gewalt ergriffen: Dazu gehören das eigenständige Aufenthaltsrecht für Ehegattinnen nach zwei Jahren sowie die ausdrückliche Verankerung der Zwangsverheiratung als besonders schweren Fall der Nötigung im Strafgesetzbuch. Zwangsverheiratung kann nun mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.



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