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Schutz vor Stalking (19.04.2005)

Um Stalking-Opfer wirksam zu schützen, braucht es weit mehr als Gesetze – aber ohne geeignete gesetzliche Grundlagen sind den Ermittlungsbehörden die Hände gebunden. Darin waren sich die Gutachterinnen und Gutachter bei unserem Fachgespräch einig.

Für einen eigenen Straftatbestand Stalking sprechen die Schwere der Tathandlungen und die erheblichen Beeinträchtigungen der Opfer. Damit hätten die Opfer mehr Rechtssicherheit und das unerwünschte Verhalten der Täter wäre klar definiert. Mit einem Straftatbestand "Nachstellen", wie ihn der Entwurf der Bundesregierung vorsieht, würde auch die für die Opfer unwürdige Praxis vor Gerichten beendet, den kausalen Zusammenhang zwischen den Tathandlungen und den Folgen für die Opfer nachweisen zu müssen.

Neben dem Strafrecht müssen auch andere rechtliche Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden. Kritisiert wurde, dass die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Bundesrates dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügten. Das ist bei der Vielzahl möglicher Stalking-Tathandlungen schwierig. Hinzu kommt, dass manche der Verhaltensweisen wie "Liebesbriefe schreiben" oder "Blumen senden" erst im Kontext von Stalking zu einer strafwürdigen Handlung werden. Eine neue Strafnorm darf deshalb nicht dazu führen, jedes im Einzelfall vielleicht unangenehme, aber nicht strafwürdige Verhalten zu verurteilen.

Stalking ist kein Bagatelldelikt. Das wiederholte und dauerhafte Auflauern und Nachstellen kann die Opfer in Angst und Panik versetzen. In schweren Fällen reicht Stalking bis zu tätlichen Übergriffen, aber auch wenn es nicht so weit kommt, führt die fortdauernde Nachstellung zur massiven Beeinträchtigung des Lebenswandels und der Gesundheit der Opfer.

Die Erfahrungen mit dem bestehenden Strafrecht und dem Gewaltschutzgesetz zeigen, dass die Gesetze nicht in allen Fällen von Stalking den erforderlichen Schutz bieten. Wenn zum Beispiel der Täter unbekannt ist, es sich um einen Wiederholungsfall handelt oder Kinder betroffen sind, greifen die bisherigen Normen zu kurz.

Die Expertinnen und Experten forderten einhellig eine bessere Schulung der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden. Ein gutes Beispiel bietet das Land Bremen mit Stalkingbeauftragten, Täteransprachen, Vernetzung der zuständigen Behörden und Beratungsorganisationen und einer breiten Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Opfer brauchen nicht nur unseren rechtlichen Schutz, sondern auch kompetente Beratung und Unterstützung.

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