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Freier-Bestrafung bei Zwangsprostitution (21.04.2005)

Der Verkauf von Frauen in die Zwangsprostitution ist ein lukratives und risikoarmes Geschäft. Die Nachfrage nach den Frauen ist hoch, die Gefahr entdeckt zu werden für die Schleuser gering. Es gibt Freier, die vorsätzlich die Hilflosigkeit der Zwangsprostituierten ausnutzen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten ein solches Verhalten unter Strafe stellen.

Ein Straftatbestand für diese Freier wurde von den meisten Expertinnen und Experten befürwortet. "Freiern", die vorsätzlich die Abhängigkeit von Zwangsprostituierten ausnutzen, würde mit einer entsprechenden Strafnorm signalisiert, dass dieses menschenverachtende Verhalten vom Staat nicht toleriert wird.

Die ExpertInnen waren sich darin einig, dass ein Straftatbestand nur für das vorsätzliche Ausnutzen der Hilflosigkeit Zwangsprostituierter geschaffen werden soll. Eine Kronzeugenregelung wurde als unnötig abgelehnt, da die Staatsanwaltschaften auch jetzt schon die Möglichkeit haben, die Aussagebereitschaft der Freier in ihrer Beurteilung positiv zu berücksichtigen.

Sehr unterschiedlich waren allerdings die Einschätzungen, ob die Freier-Strafbarkeit eher beim Sexualstrafrecht oder bei den Menschenhandelstatbeständen anzusiedeln sei und wie das strafwürdige Verhalten umschrieben werden sollte. Auch heute müssen Freier von Zwangsprostituierten nach den konkreten Umständen des Einzelfalls schon mit Strafverfolgung rechnen. Es gilt nun, die Stellungnahmen der ExpertInnenanhörung sorgfältig auszuwerten, denn das Thema ist zu komplex, als dass es mit einem populistischen Schnellschuss wie dem schon jetzt in der Kritik stehenden Unionsentwurf erledigt werden könnte.

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