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Unterhaltsrecht: Vorrang für Kinder (09.05.2005)

Wir begrüßen die Vorrangstellung von Kindern im Unterhaltsrecht gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten. Kinder – gleichgültig, ob ehelich oder nicht ehelich – haben in einem modernen Unterhaltsrecht Vorrang. Bislang standen die Ansprüche von Kindern mit denen von geschiedenen oder gegenwärtigen Ehegatten lediglich gleich. Wir setzen darauf, dass sich mit der Neuregelung die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen verbessert. Es entspricht der Erfahrung, dass Väter Unterhalt bereitwilliger an die Kinder als an die Ex-Ehefrau zahlen.

Wir unterstützen die Verbesserung der unterhaltsrechtlichen Situation nicht verheirateter Mütter, die wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Diese allein erziehenden Mütter können künftig häufiger über drei Jahre hinaus Unterhalt gegenüber dem Kindsvater geltend machen. Damit wird ihrer schwierigen Situation und der Betreuungsbedürftigkeit der Kinder stärker Rechnung getragen. Die wichtigste Unterstützung für Familien mit Kindern bleibt allerdings ein verbessertes Angebot an Kinderbetreuung. Einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat die rot-grüne Koalition mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) gemacht. Wir setzen uns auch über das TAG hinaus für die Schaffung einer hochwertigen und bedarfsgerechten Infrastruktur für Kinder und Familien ein.

Es ist richtig, den Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung zu stärken. Es muss aber Vertrauensschutz für die Frauen gewährleistet sein, die bei langer Ehedauer Vertrauen in die eheliche Solidarität gesetzt haben.

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