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Opferschutz und Strafverfolgung gehören zusammen (12.05.2005)

Der von der Union vorgelegte Vorschlag ist für uns inakzeptabel. Auch wir halten es für strafwürdig, wenn Freier vorsätzlich die Hilflosigkeit der Opfer von Menschenhandel ausnutzen. Wahrscheinlich wären es nur wenige, die einer solchen Tat überführt werden könnten. Dennoch: Eine gesetzliche Regelung könnte durch ein klares Verbot eine wichtige Signalwirkung entfalten, dass dieses menschenverachtende Verhalten vom Staat nicht toleriert wird.

Wir müssen allerdings die Bedenken vieler FachexpertInnen von Polizei und Beratungsstellen gut abwägen. Sie fürchten, ein Straftatbestand für Freier würde dazu führen, dass die Schleuser und Zuhälter die Mauern um die Opfer nur noch weiter erhöhen und die Freier künftig aus Angst vor Strafe und einem offiziellen Prozess keine Hinweise mehr an die Beratungsstellen geben. Auch wird bezweifelt, dass den Freiern das Wissen darum, dass es sich um eine Zwangsprostituierte handelt, in der Praxis nachgewiesen werden kann.

Der heute vorliegende Vorschlag der Union, dieses Problem zu lösen, indem die Freier auch für fahrlässiges Verhalten bestraft werden können, ist keine Lösung. Viel zu unklar ist, ob und wie sie eine Zwangsprostituierte als solche identifizieren können.

Die Forderung nach einer Kronzeugenregelung weisen wir ebenfalls zurück. Sie ist eine Einladung an die Freier, die Zwangslage eines Opfers von Menschenhandel zunächst zu nutzen und erst danach zur Anzeige zu bringen, und dafür auch noch von Strafe freigestellt zu werden. Zudem ist sie unnötig, da die Gerichte auch nach dem geltenden Recht die Bereitschaft zur Aufklärung bei der Strafzumessung der Tat würdigen können.

Hingegen sehen auch wir Handlungsbedarf bei der Telekommunikationsüberwachung, um bei der Strafverfolgung eines so schweren Verbrechens wie dem Menschenhandel die Strukturen organisierter Kriminalität durch geeignete Ermittlungsmethoden aufbrechen zu können.

Opferschutz und Strafverfolgung gehören zusammen. Es reicht nicht aus, einen Straftatbestand für Freier zu schaffen, Schutz und Rechte für die Opfer aber "links liegen zu lassen". Eine parteiübergreifende Kooperation kann es beim Frauenhandel geben, wenn die Union bereit ist, sich mit uns neben der Strafverfolgung auch für Maßnahmen zur Stärkung von Opferschutz und Opferrechten einzusetzen, wie ein großzügigeres Aufenthaltsrecht für die Opfer und eine bessere materielle wie rechtliche Ausstattung der Beratungsstellen. Mit der bisherigen Strategie der Union, das Strafrecht zu verschärfen und die Opfer schnell und unkompliziert wieder loszuwerden, egal was ihnen in der Heimat droht, kommen wir nicht zusammen.

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