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Vaterschaftstests: Bayerische Initiative schützt Rechte der Kinder nicht (27.05.2005)

Wir begrüßen, dass Bayern mit seinem Gesetzesantrag keine heimlichen Vaterschaftstests legalisieren will. Heimliche Vaterschaftstests hat der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Monaten in einem Urteil für vor Gericht unverwertbar erklärt, weil sie gegen die Persönlichkeitsrechte des Kindes verstoßen. Wir schließen uns diesem Urteil ausdrücklich an. Dass ein eingeschränkter Personenkreis – Rechtlich anerkannter Vater, Mutter und Kind, sowie der leibliche Vater unter bestimmten Umständen – mit dem Einverständnis des Kindes oder seines/r Sorgeberechtigten einen solchen Test legal vornehmen kann, halten auch wir für nötig.

Zu wenig schützt Bayern allerdings in seinem Antrag die Interessen des Kindes, um dessen Rechte es hier doch gerade geht. Unserer Meinung nach soll ein Anspruch auf ein Abstammungsverfahren dann ausgeschlossen werden, wenn es für das Kind eine nicht hinnehmbare Belastung bedeuten würde.

Der derzeit in Arbeit befindliche Entwurf aus dem Bundesministerium für Justiz ist dem wird diesem Anliegen Rechnung tragen.

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