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Opfer von Stalking strafrechtlich besser schützen (02.06.2005)

Auch wir wollen einen strafrechtlichen Schutz für die Opfer von Stalking, also das beharrliche und unerwünschte Nachstellen einer Person durch physische Annäherungen, Anrufe, E-Mails und andere Handlungen, schaffen. Sowohl die Schwere der Tathandlung als auch die gravierenden Auswirkungen auf die Opfer sprechen dafür. Zwar gibt es durch das Gewaltschutzgesetz  bereits rechtliche Möglichkeiten, gegen Stalking vorzugehen. Allerdings liegt die Beweislast dabei auf der Seite der Opfer. Das bedeutet für sie eine große Belastung, die ihnen in ihrer schwierigen Situation häufig nicht zuzumuten ist.

Den Entwurf des Bundesrats lehnen wir jedoch ab. Durch vier enthaltene unbestimmte Rechtsbegriffe läuft er Gefahr, der Bestimmtheitsanforderung des Grundgesetzes nicht standzuhalten. Zugleich wurden häufig vorkommende Belästigungsarten wie das Schalten von Anzeigen oder die Bestellung von Waren und Dienstleistungen für das Opfer nicht aufgenommen. Völlig inakzeptabel, weil unangebracht und unverhältnismäßig, ist für uns eine Deeskalationshaft für "gefährliche Täter des Stalking".

Die Länder sollen eben nicht glauben, dass es mit einem Straftatbestand allein getan wäre. Ein wirkungsvoller Schutz für die Opfer lässt sich nur gewährleisten, wenn Polizei und Justiz beim Stalking eng zusammenarbeiten, geschultes Personal als Ansprechpartner für die Opfer da ist und die Verfahren schnell und an einer ständig zuständigen Stelle abgewickelt werden. Bremen hat hier bereits vorbildliche Maßnahmen entwickelt, bei denen auch die Täter von der Polizei gezielt angesprochen werden. Damit ist den Opfern mehr geholfen als mit einer kurzen Deeskalationshaft, nach der das Spiel mit hoher Wahrscheinlichkeit von vorne beginnt.

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