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Bundesverfassungsgericht schützt die Rechte der Kinder beim Elternunterhalt (07.06.2005)

Wir begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dem zufolge erwachsenen Kindern nicht die Kosten für den Aufenthalt ihrer pflegebedürftigen Eltern in einem Heim übertragen werden dürfen, wenn ihnen dann kein ihren Lebensumständen entsprechender Unterhalt  mehr verbleibt.

Der Gesetzgeber hat dem Elternunterhalt gegenüber dem Kindesunterhalt mit guten Gründen nachrangiges Gewicht gegeben. Sie müssen zunächst für ihre eigenen Kinder und EhegattInnen sowie für sich und die eigene Altersabsicherung sorgen können. Erst wenn dann noch etwas übrig ist, können sie für Unterhaltskosten gegenüber den Eltern herangezogen werden.

Natürlich sind die Kosten für die Pflege älterer Menschen, gerade bei einem Aufenthalt in Heimen, heute in schwindelerregende Höhen gestiegen. Es ist aber nicht der richtige Weg, wenn der Staat mit zweifelhaften Methoden versucht, sich von seiner sozialhilferechtlichen Verpflichtung zu befreien, und einen nicht vorhandenen Unterhaltsanspruch bei den Kindern künstlich mit Hilfe von Zwangsdarlehen zu schaffen.

Die Probleme, die sich durch unsere immer ältere werdende Bevölkerung und den medizinischen Fortschritt ergeben, müssen wir mit anderen Lösungsansätzen bearbeiten: Zum Beispiel mit einer Reform der Pflegeversicherung oder neuen, flexibleren Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für ältere Menschen.

Karlsruhe hat damit auch die Schutzwürdigkeit der eigenen Altersvorsorge betont. Wir sehen uns in unserer grünen Forderung bestätigt, diese Hilfe von Altersvorsorgekonten besser zu schützen.

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