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CDU-Vorschläge verhindern keine Zwangsverheiratung (22.06.2005)

Gerade die Union, die sich normalerweise stets als Hüterin des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie gibt, müsste es eigentlich besser wissen: Mit dem Vorstoß, das Nachzugsalter für ausländische EhepartnerInnen auf 21 Jahre heraufzusetzen und sprachliche Grundkenntnisse für den Nachzug vorauszusetzen, verstößt Schünemann gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren Wartezeiten beim EhegattInnennachzug als verfassungswidrig abgelehnt. Der Vorstoß wird in der Innenministerkonferenz deshalb auch keinen Erfolg haben. Er wirft aber die Frage auf, ob die Union ausländische Ehen als weniger schützenswert betrachtet als Ehen, in denen beide Partner den deutschen Pass besitzen.

Durch die Heraufsetzung des Nachzugsalters wird keine einzige Zwangsehe verhindert. Betroffene müssen eben länger in ihrem Herkunftsland bleiben. Integrationspolitisch ist das kontraproduktiv. Wir sind uns einig darin, dass wir Zwangsverheiratungen bekämpfen müssen. Das dürfen wir aber nicht auf dem Rücken zehntausender ausländischer und binationaler Ehen austragen – deren Zusammenleben würde durch eine derartige Einschränkung des EhegattInnennachzugs massiv behindert.

Wir haben im vergangenen Jahr die Zwangsverheiratung als besonders schweren Fall der Nötigung ausdrücklich im Strafgesetzbuch verankert. Auch wir sind der Meinung, dass weitere Maßnahmen nötig sind. Wir brauchen einen besseren Schutz und bessere Beratung für die Opfer, also eine Ausweitung der Zufluchts- und Beratungsstellen statt der finanziellen Kürzungen, die die Länder betreiben. Beim Ausländerrecht wollen wir MigrantInnen, die im Ausland zwangsverheiratet wurden, ein längeres Rückkehrrecht als die bisherigen sechs Monate einrichten. Nachgezogenen EhegattInnen soll außerdem im Falle einer Zwangsverheiratung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht regelmäßig auch innerhalb der ersten 24 Monate in Deutschland erteilt werden, wie dies auch heute schon bei Gewalt in der Ehe möglich ist. Wenn die CDU-Länder den Opfern wirklich helfen wollen, werden sie uns bei diesen Plänen sicherlich unterstützen.

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