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Antidiskriminierungsgesetz: Unverantwortliche Blockadepolitik im Bundesrat (08.07.2005)

Wieder einmal blockiert Schwarz-Gelb im Bundesrat gesellschaftspolitischen Fortschritt und Innovation. Die Blockadehaltung kann Deutschland teuer zu stehen kommen, wenn demnächst Strafgelder der EU wegen Nicht-Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien drohen. In der Sache ist der Beschluss völlig unverständlich. Wir setzen EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches Recht um. Das Antidiskriminierungsgesetz schafft mehr Chancengleichheit und sichert Freiheitsrechte. Denn es verträgt sich nicht mit der sozialen Marktwirtschaft, wenn Menschen willkürlich vom Markt ausgeschlossen werden.

In Klartext bedeuten die Forderungen des Bundesrates: Schwarz-Gelb will Behinderten, Juden, Homosexuellen oder älteren Menschen in Deutschland gleichen Diskriminierungsschutz verweigern. Das ist ungeheuerlich. Insbesondere für die FDP ist das ein Armutszeugnis. Bürgerrechte, die nicht für alle gelten, sind keine Bürgerrechte.

Bis auf einem Punkt liegen alle Maßnahmen des Antidiskriminierungsgesetzes im Rahmen der EU-Vorgaben. Nur beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen gehen wir darüber hinaus: Um eine stimmige Regelung zu erreichen, beziehen wir neben der ethnischen Herkunft und dem Geschlecht auch Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung mit ein.

Abenteuerlich ist die Behauptung, das Antidiskriminierungsgesetz verhindere Beschäftigung. Nahezu alle EU-Länder haben Antidiskriminierungsregelungen im Arbeitsrecht. Warum soll ausgerechnet die deutsche Wirtschaft ein Recht auf Diskriminierung brauchen, um Arbeitsplätze zu schaffen?

Das Gegenteil ist der Fall: Diskriminierung ist schlecht für die Wirtschaft und schlecht für das Ansehen Deutschlands. In einer globalisierten Welt ist die Anerkennung von Vielfalt ein wichtiges Element für den wirtschaftlichen Erfolg. Unternehmen werben damit, dass sie Antidiskriminierungsleitlinien in ihrer Geschäftspolitik beherzigen. Für die meisten Arbeitgeber, Vermieter oder Dienstleister wird sich durch das ADG rein gar nichts ändern. Denn die praktizieren schon Antidiskriminierung. Wer aber willkürlich Menschen von vornherein ausgrenzt und herabwürdigt, dem müssen auch Schranken gesetzt werden.

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