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Heimgesetz entrümpeln – Altenwohngemeinschaften ermöglichen (13.07.2005)

Wir begrüßen, dass nun, nach langen Beratungen am "runden Tisch Pflege", endlich Eckpunkte vorliegen, durch die das Heimrecht entbürokratisiert und von überflüssigen Paragraphen befreit wird. Dadurch kann sich künftig das Pflegepersonal in den Heimen seiner eigentlichen Aufgabe wieder ausführlicher widmen: Der Betreuung und Pflege hilfebedürftiger Menschen.

Die in Aussicht gestellte Vereinfachung der Gründung von Altenwohngemeinschaften fordern wir schon seit langem. Sie aus den engen Bestimmungen des Heimrechts herauszunehmen, ist ein notwendiger Schritt, denn diese Bestimmungen kann und soll eine "Alten-WG" nicht erfüllen.

Für uns gehören Altenwohngemeinschaften zu den wichtigsten Wohnformen der Zukunft. Schon heute gibt fast die Hälfte der 40-49jährigen an, dass sie im Alter in einer "Senioren-WG" leben möchte. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass eine lange Eigenständigkeit das Risiko der Pflegebedürftigkeit erheblich reduziert. Damit tun wir den öffentlichen Kassen einen Gefallen, vor allem aber den Menschen. Denn diese Wohnform trägt ihren Wünschen nach einer individuellen und möglichst eigenständigen Lebensform, in der sie Art und Häufigkeit der Betreuung selbst wählen können, Rechnung, und damit auch den Wünschen nach einem Leben, das sie  solange wie möglich selbst bestimmt führen können.

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