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Bedrohungssituationen durch gewalttätige Partner endlich ernst nehmen

Immer wieder werden Frauen in Deutschland von ihren Partnern oder Ex-Partnern ermordet, obwohl sie vorher mehrmals Wegweisungen und Kontaktsperren nach dem Gewaltschutzgesetz gegen diese erwirkt haben. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen die Frauen wiederholt von den Tätern belästigt oder bedroht wurden, und in denen die Täter gegen jede polizeiliche Auflage verstießen – meist ohne ernsthafte Folgen.

 

Wir halten den Ruf nach einem "Stalking"-Gesetz für richtig. Rot-grün hatte bereits einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der aufgrund der Neuwahlen nicht mehr verabschiedet werden konnte. Darum fordern wir die Justizministerin auf, das Gesetz jetzt unverzüglich neu einzubringen. Das Gesetz allein wird das Problem aber nicht lösen: Bereits nach dem Gewaltschutzgesetz kann der Täter bei Verstoß gegen die Wegweisung zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden. Dies scheint bisher aber ein kaum genutztes Instrument zu sein.

 

Wir fordern daher, neben einem neuen Gesetz auch die praktische Umsetzung entscheidend zu verbessern. Zu oft wird die Bedrohungssituation von Polizei und RichterInnen nicht richtig erkannt. In der Regel müssen die Täter bisher ein Zwangsgeld bezahlen. Obwohl es daraufhin bereits in mehreren Fällen zu Morden an der Ex-Partnerin gekommen ist, ist in Berlin erst vor kurzem offensichtlich erstmals ein Fall öffentlich bekannt geworden, in dem der gewalttätige Partner aufgrund der Gefährdungsanalyse in Untersuchungshaft genommen wurde.

 

Die Wahrnehmung dieser Form von Gewalt muss sich entscheidend verändern. Polizei und Justiz müssen weiter geschult werden. Wir fordern, dass bundesweit feste AnsprechpartnerInnen und spezielle standardisierte Abläufe für alle Fälle, die Stalking oder das Gewaltschutzgesetz betreffen, eingerichtet werden. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Beratungsstellen. Das Bundesland Bremen geht mit gutem Beispiel voran. Hier spricht die Polizei die Stalker, sofern sie namentlich bekannt sind, auch direkt an. Ihnen wird verdeutlicht, dass ihre Handlungen nicht toleriert werden, Hilfsangebote werden unterbreitet. Ob dadurch dieser neuerliche Mord hätte verhindert werden können, kann zwar nicht belegt werden, aber wir müssen alles dafür tun, Frauen in Trennungssituation besser zu schützen.



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