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Riester-Rente: Nach „Männerschlussverkauf“ kommt Preistreiberei

Die Rentenversicherungen rufen in diesen Wochen den "Männerschlussverkauf" aus. Denn ab dem nächsten Jahr sollen mit der Einführung der Unisex-Regelung in der Riester-Rente die Tarife für Männer um bis zu 15 Prozent angehoben werden – auf den Tarif, den bisher Frauen zahlen müssen. Es ist keine Gleichberechtigung der Geschlechter, wenn sich die Beiträge, statt sich aufeinander zuzubewegen, künftig beim bisher höchsten Tarif treffen. Für die Frauen wird es so nicht billiger – für die Männer aber deutlich teurer. Dies ist ein Skandal. Als wir 2004 in einem parteiübergreifenden Beschluss durchgesetzt haben, dass die staatlich geförderte Riester-Rente endlich gerechte Tarife für Frauen und Männer vorsieht, lag es nicht in unserem Sinn, dass die Versicherungen daraus nun eine große Preistreiberei machen.

 

Die Argumentation, dass dies zur Risikobewertung nötig sei, weil nicht klar ist, wie viele – nach der Sterbetafel "billigere" – Männer zukünftig noch die Riester-Rente nutzen, ist absurd. Denn die Frauen müssen ja offensichtlich ihre teuren Tarife weiterhin zahlen. Und: Je teurer die Tarife für die Männer werden, umso mehr verlieren sie natürlich auch an Reiz. So werden die Männer vom Abschluss weiterer Riesterrenten abgehalten.

Die Begründung für eine notwendige Unterscheidung zwischen den Geschlechtern bei der Rentenberechnung steht auf wackeligen Füßen: Die Unterschiede in der Lebenserwartung nehmen heute stetig ab. Ein Mädchen hat inzwischen nur noch eine um 5,6 Jahre höhere Lebenserwartung als ein Junge, die Gründe liegen in der Annäherung der Lebenswelten. Oftmals finden sich viel größere Unterschiede zwischen verschiedenen Berufsgruppen als zwischen den Geschlechtern. Diese Berechnungen bestrafen auch Frauen dafür, dass sie eine bessere Vorsorge betreiben als Männer. Die Statistik sagt natürlich auch nichts über die Lebenserwartung der Einzelnen aus. Auch wenn Frauen im Durchschnitt 81,5 Jahre alt werden, erreicht eben nicht jede dieses Alter.

 

Bisher müssen Frauen für gleiche Leistungen bis zu 15 Prozent höhere Beiträge zahlen – ein grundgesetzwidriger Zustand. Denn nach Artikel 3 Abs. 2 ist der Staat verpflichtet, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Die Riester-Rente ersetzt Teile der gesetzlichen Rentenversicherungsleistungen, daher sind diese massiven Nachteile für Frauen nicht akzeptabel.



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