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Transsexuellengesetz umfassend reformieren

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2005 zum Transsexuellengesetz erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz nachdrücklich.

 

Das Urteil stellt klar: Auch Transsexuelle haben ein Recht, eine gesetzlich abgesicherte Partnerschaft eingehen zu können, ohne ihre Identität aufgeben zu müssen. Karlsruhe hat klipp und klar festgestellt: "Die dem Transsexuellengesetz zugrunde liegenden Annahmen über die Transsexualität haben sich inzwischen in wesentlichen Punkten als wissenschaftlich nicht mehr haltbar erwiesen."

 

Das Urteil ist ein eindeutiges Signal, dass eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes erforderlich ist. Der Staat muss den transsexuellen Bürgerinnen und Bürgern ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und ihnen das Leben nicht unnötig erschweren. Ex-Innenminister Schily hatte sich sieben Jahre lang gegen eine Reform des Transsexuellengesetzes gestemmt. Jetzt muss sein Nachfolger zeigen, dass er bürgerfreundlicher agiert. Wir werden auf eine schnelle und umfassende Reform hin zu einem modernen Transsexuellengesetz drängen.



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