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Intelligentes Antidiskriminierungsgesetz statt dogmatischer Formeln

Bündnis 90/Die Grünen haben das Antidiskriminierungsgesetz erneut in den Bundestag eingebracht. Dazu erklären Volker Beck, erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin:

 

Wir starten einen neuen Anlauf beim Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Wir wollen einen stimmigen und fairen Schutz vor Benachteiligungen schaffen. Unser Entwurf entspricht der vom Bundestag am 17. Juni 2005 beschlossenen Fassung des ADG. Der Entwurf hat also bereits einmal eine Mehrheit im Parlament gefunden. Besonders die SPD ist nun gefragt, das damals als richtig Erkannte weiter zu unterstützen.

 

Kernpunkt unseres Entwurfes: Er berücksichtigt alle Antidiskriminierungsgründe, sowohl im Arbeitsrecht wie im Zivilrecht. Behinderte, ältere Menschen, Juden, Lesben und Schwule sollen nicht vom Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausgeschlossen werden. Genau das fordert aber die CDU/CSU mit ihrem Mantra einer blinden 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien.

 

Statt dogmatischer Formeln brauchen wir einen intelligenten Umgang mit EU-Recht.

 

Das ADG aus der vergangenen Wahlperiode verfiel der Diskontinuität, da der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss die Beratung des Gesetzes über die Bundestagswahl hinaus verschleppte. Dabei hatte der Bundestagsbeschluss auch viele Anliegen aus der Wirtschaft aufgegriffen. Jetzt drängt die Zeit. Die Umsetzungsfrist von drei der vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ist mittlerweile verstrichen. Deutschland drohen nun empfindliche Strafen. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf abwenden. Daher ist schnelles Handeln angesagt. Die große Koalition darf den Konfliktpunkt Antidiskriminierungsgesetz nicht aussitzen.



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