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Stärkung des Selbstbestimmungsrechts statt aktiver Sterbehilfe

Auch wenn laut einer Forsa-Umfrage 74 Prozent der Befragten die aktive Sterbehilfe für Schwerstkranke fordern: Wir lehnen die Einführung aktiver Sterbehilfe ab. Für uns spiegelt sich in dieser Forderung vor allem eins: Eine klare Mehrheit der BundesbürgerInnen möchte, dass ihr Selbstbestimmungsrecht auch am Lebensende erhalten bleibt. Gerade heute gibt es große Ängste, qualvoll und gegen den eigenen Willen trotz schwerer Krankheit am Leben erhalten zu werden. Denn wir leben in einer Zeit, in der Sterben innerhalb medizinischer Institutionen letztlich immer nur dann ermöglicht wird, wenn auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird.

 

Die Menschen brauchen deshalb die Sicherheit, dass ihre Willenserklärung auch in Form einer Patientenverfügung für BetreuerInnen, ÄrztInnen und Angehörige verbindlich ist. Ein Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen muss in der neuen Legislaturperiode daher schnellstens wieder auf die politische Agenda. Ziel muss dabei sein, dass das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende gestärkt und Rechtssicherheit, auf die alle Beteiligten so dringend warten, geschaffen wird. Bedingung muss dabei sein, dass die Patientenverfügung die Situation beschreibt, die im konkreten Fall eingetreten ist, und dass es kein Anzeichen dafür gibt, dass der Mensch in der Zwischenzeit seinen Willen geändert hat.

 

Das reicht aber nicht aus: Die Palliativmedizin und die Hospizarbeit müssen dringend ausgebaut werden. Darüber hinaus muss es aber auch eindeutig straffrei sein, den Kranken in der letzten Phase ihres Lebens schmerzstillende Mittel selbst dann zu verabreichen, wenn diese sich im Einzelfall lebensverkürzend auswirken könnten. Nur so lässt sich den Menschen die Angst vor einem langen und schmerzvollen Sterben nehmen, über das sie selbst in keiner Weise mehr bestimmen können. Ohne diese Angst wird auch Forderung nach aktiver Sterbehilfe deutlich an Unterstützung verlieren.



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