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§218 StGB: Den bewährten Konsens nicht anrühren

Auch wenn wir weitergehende Forderungen an den §218 StGB stellen, hat sich die seit zehn Jahren bestehende Regelung als guter Konsens bewährt. Dem Gesetz ist es gelungen, einen Ausgleich der unterschiedlichen Ansprüche an eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu schaffen: Der Abbruch ist zwar rechtswidrig, aber innerhalb der ersten 12 Wochen nach einer Beratung straffrei.

Die CDU/CSU versucht seit Jahren, diesen Konsens aufzubrechen und mit Verschlechterungen für die Frauen zu versehen. Sie suggeriert, die Regelung enthalte eine embryopatische Indikation. Dabei ist das Gesetz eindeutig: Eine zu erwartende Behinderung des Kindes allein stellt nach geltendem Recht keinen Grund für einen Schwangerschafts­abbruch dar. Späte Schwangerschaftsabbrüche können nur aufgrund einer medizinischen Indikation, bestätigt durch zwei Ärztinnen und Ärzte, erfolgen. Die Zahl der medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüche ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die Zahl der so genannten Spätabtreibungen ist dabei äußerst gering.

Frauen brauchen in einer solch schwierigen Entscheidungssituation Beratung und Unterstützung. Ziel der Union ist es, die Frauen mit einer Änderung des §218 StGB unter Druck zu setzen. Eine solche Frauenpolitik, die alle Frauen unter den Verdacht stellt, Schwangerschaftsabbrüche leichtfertig vorzunehmen, lehnen wir ab.

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