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Prostitution: Länder wollen das Rad der Zeit zurückdrehen

Zur heutigen Behandlung des Strafrechtsänderungsgesetzes im Bereich Menschenhandel durch den Vermittlungsausschuss erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Mit großer Sorgfalt und Expertise hat Rot-Grün die Straftatbestände zum Menschenhandel reformiert. Mit dem Gesetzesentwurf verbessern wir den strafrechtlichen Schutz der Opfer von Menschenhandel, erleichtern die Strafverfolgung und schließen Strafbarkeitslücken.

 

Die heutigen Beratungen im Vermittlungsausschuss sollen offensichtlich dem Versuch einiger Bundesländer dienen, den Entwurf zu chaotisieren und das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Anders lässt es sich nicht deuten, wenn versucht wird, nun das Prostitutionsgesetz im Rahmen der Menschenhandelsreform rückgängig zu machen.

 

Die Bundesregierung wird dieses Gesetz nicht der Doppelmoral einiger Bundesländer opfern. Prostitution stellt eine gesellschaftliche Realität dar. Sie durch ein Verbot zu verleugnen, bedeutet, sie in den Untergrund zu drängen und damit die rechtliche Situation der Prostituierten zu verschlechtern. Mit der Entkriminalisierung der Prostitution können Prostituierte endlich ihre Rechte gegenüber den Freiern einfordern. Es ist fahrlässig von der Opposition, die freiwillig ausgeübte Prostitution und das Schicksal von Opfern des Menschenhandels miteinander zu vermengen.

 

Auch die weiteren Vorschläge des Bundesrats halten wir für sachlich falsch.

 

Die Bestrafung der Freier von Menschenhandelsopfern im Vermittlungsausschuss zu beschließen, würde einen rechtspolitischen Schnellschuss bedeuten, der für die schwierige Materie völlig unangemessen ist. Auch wir möchten verhindern, dass Freier wissentlich die Hilflosigkeit von Menschenhandelsopfern ungestraft ausnutzen können. Bisher fehlt aber eine ausreichende Auseinandersetzung mit den praktischen und juristischen Schwierigkeiten des Vorhabens. Wir werden sowohl juristisch als auch mithilfe von Fachleuten aus der Praxis überprüfen, ob und wo es Lücken gibt, und wie wir sie schließen können.

Die Mehrheit des Bundestages wird deshalb die Forderungen des Vermittlungsausschusses ablehnen, und das Gesetz wird somit unverändert in Kraft treten.

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