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Diskriminierung entgegentreten, Bürgerrechte stärken

Zur Vorlage des Antidiskriminierungsgesetzes erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Rot-Grün bringt ein modernes Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg. Es stärkt die Bürgerrechte und bringt mehr Teilhabegerechtigkeit am Markt. Das Gesetz ist von großer Bedeutung für das Ansehen Deutschlands in Europa und der Welt. Dies ist ein weiterer Meilenstein moderner rot-grüner Gesellschaftspolitik. Nach Staatsbürgerschaftsreform und Lebenspartnerschaftsgesetz folgen nun mit Informationsfreiheitsgesetz sowie dem Antidiskriminierungsgesetz die nächsten Schritte. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz setzen wir EU-Richtlinien gegen Diskriminierung sachgerecht und mit Augenmaß in deutsches Recht um.

 

Die Umsetzung der EU-Richtlinien erfolgt in einem einheitlichen eigenständigen Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Das Gesetz tritt Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder aufgrund einer Behinderung wirksam entgegen. Kernpunkte sind ein Benachteiligungsverbot für den Bereich Beschäftigung und Beruf und für das allgemeine Zivilrecht beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Besonders positiv ist hervorzuheben, dass alle relevanten Diskriminierungsgründe in sämtlichen Teilen des Gesetzes berücksichtigt sind. Damit wird ein stimmiger Schutzstandard geschaffen.

 

Die Werteordnung des Grundgesetzes erteilt Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale eine klare Absage. Es ist ein Verlust für die Gesellschaft, wenn die Chancen von Frauen, behinderten Menschen, Angehörigen kleinerer Religionsgemeinschaften, älteren Menschen, Lesben und Schwule oder Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft im Wirtschafts- oder Arbeitsleben willkürlich beschnitten werden.

 

Wir appellieren an Wirtschaft und Verbände, gemeinsam mit der Politik gegen Benachteiligungen vorzugehen. Geschlechtergerechtigkeit und Ausbau des Diskriminierungsschutzes sind keine Luxusartikel, sondern notwendige Zutaten wirksamer Modernisierungsrezepte. International kann keine Volkswirtschaft bestehen, die nur nach Altvätersitte geführt wird. Im Zeitalter der Globalisierung ist die Anerkennung von "Diversity" ein wichtiges Element für wirtschaftlichen Erfolg und für das Ansehen Deutschlands in der Welt.

 

Mit dem ADG führen wir den Gemeinwohlgedanken und die Achtung der persönlichen Handlungsfreiheit produktiv zusammen. Selbstverständlich bleiben sachgerechte Unterscheidungen von diesem Gesetz unberührt. Diskriminierungsschutz bedeutet nicht Privilegien für bestimmte Gruppen, sondern bedeutet Anspruch auf Respekt und gleiche Chancen. Vergleichbare Antidiskriminierungsgesetze gibt es bereits in vielen europäischen Ländern (z.B. Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Skandinavien, Irland). Sie haben sich in der Praxis als gut handhabbar erwiesen und die politische Kultur bereichert.



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