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10 Jahre Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz

Zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgebots im Grundgesetz am 15. November 1994 erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Der 15. November 1994 war für die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau eine historische Stunde. Sie ist eines der „Highlights“ in einer Rechtsgeschichte, in der es den Frauen stets nur mit größter Hartnäckigkeit und Durchsetzungsvermögen gelang, ihre Gleichberechtigung nach und nach im Recht zu verankern – oft gegen den zähen Widerstand vor allem konservativer Männer, die ihre privilegierte Position auf keinen Fall aufgeben wollten.

 

Die Einführung des Gleichberechtigungsgebots 1994 ist für die Frauenpolitik von hoher Bedeutung. Der neu eingefügte Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ ist ein aktiver Auftrag an den Staat, tätig zu werden. Die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung wird damit als Staatsziel etabliert.

 

In den letzten sechs Jahren haben wir für die Geschlechtergerechtigkeit viel erreicht – dazu gehört zum Beispiel das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst, das nun auch für Soldatinnen gilt. Die von uns eingeführte Elternzeit können erstmals auch Vater und Mutter gleichzeitig beanspruchen. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile wurde ein Recht auf Teilzeit im Gesetz verankert und die Kinderbetreuung wird ausgebaut. Aber auch personell hat sich mit uns etwas verändert – das beginnt bereits mit der Tatsache, dass das Kabinett aus beinahe ebenso vielen Ministerinnen wie Ministern besteht. Wir Grüne werden aufgrund der Quote durch mehr weibliche als männliche Abgeordnete vertreten.

 

Dennoch: In Fragen von Selbstbestimmung, Macht oder ökonomischer Unabhängigkeit ist es zur Gleichberechtigung nach wie vor ein weiter Weg. So fehlen Frauen in den Zentren der politischen Macht nach wie vor. Sie verdienen durchschnittlich 30 Prozent weniger als Männer – und in den Führungspositionen der Privatwirtschaft muss man sie mit der Lupe suchen. Hier hinken wir in Europa weit hinterher. Die Vereinbarung zwischen Regierung und Privatwirtschaft hat – wie von den Grünen erwartet – keine Verbesserung für Frauen auf dem Arbeitsmarkt gebracht.

 

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz werden wir sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung schaffen.

 

Der Weg zur tatsächlichen Gleichberechtigung ist noch lang. Für alle, die sich aktiv für die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann engagieren, ist der staatliche Auftrag im Grundgesetz ein Rückhalt.



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