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Zur Diskussion über ein Antidiskriminierungsgesetz erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Die Koalition befindet sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Diskriminierung auf einem guten Weg. Wir bereiten ein Gesetz vor, das Benachteiligungen im Wirtschafts- und Arbeitsleben aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder aufgrund einer Behinderung wirksam entgegentritt. Damit setzen wir die drei EU-Richtlinien gegen Diskriminierung sachgerecht und mit Augenmaß in deutsches Recht um. In den nächsten Wochen werden wir in der Koalition letzte Hand an den Entwurf anlegen.
Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale sind Gift für das gesellschaftliche Zusammenleben. Der diskriminierungsfreie Zugang zum Arbeitsmarkt und zu öffentlich angebotenen Waren und Dienstleistungen ist in unserer Marktwirtschaft beileibe keine Kleinigkeit. Hier geht es um elementare Fragen gesellschaftlicher Teilhabe. Mit dem Antidiskriminierungsgesetz wollen wir ein positives gesellschaftspolitisches Zeichen setzen.
Ähnliche Antidiskriminierungsgesetze gibt es bereits in vielen europäischen Ländern. Sie haben sich in der Praxis gut bewährt und wirken vor allem präventiv gegen Diskriminierung. Daher ist in den Nachbarländern die bisweilen befürchtete „Prozessflut“ ausgeblieben. Das wird auch in Deutschland so sein.
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