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Menschenhandel in all seinen Facetten bekämpfen

Zur heutigen abschließenden Lesung des Gesetzesentwurfs zur Strafrechtsänderung im Bereich Menschenhandel und Zwangsverheiratung erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Mit der heutigen Strafrechtsreform verbessern wir den strafrechtlichen Schutz der Opfer von Menschenhandel, erleichtern die Strafverfolgung und schließen Strafbarkeitslücken.

 

Wir geben auch eine Antwort auf die Tatsache, dass der Menschenhandel facettenreicher ist, als er vom Gesetz bisher erfasst wurde. Zwar stellt die Zwangsprostitution das häufigste Delikt dar, aber die Ausbeutung findet auch in anderen Bereichen statt: in Peepshows und zur Herstellung pornographischer Darstellungen, durch Heiratshandel oder Zwangsverheiratung, aber auch durch Zwangsarbeit.

 

Es ist uns gelungen, auch den Zwang zur Ehe ausdrücklich in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, um damit ein wirksames Signal gegen Zwangsverheiratungen zu setzen.

 

Der Schutz der Opfer ist durch das Gesetz gestärkt worden. Wir wollen aber weitere Verbesserungen erzielen. Dabei spielt das Zeugnisverweigerungsrecht für Fachberatungsstellen eine zentrale Rolle.

 

Durch einen neuen Tatbestand „Förderung des Menschenhandels“ werden auch beihilfeartige Handlungen wie das Beherbergen oder Befördern von Opfern erfasst. Endlich können jetzt auch die eigentlich wirtschaftlich profitierenden Hintermänner bestraft werden, denen bisher kein Menschenhandel im engeren Sinn nachgewiesen werden konnte.

 

Auch wir möchten verhindern, dass Freier die Hilflosigkeit von Opfern ungestraft ausnutzen können. Der Antrag der Union zur Bestrafung der Freier von Menschenhandelsopfern hat sich aber nicht ausreichend mit den praktischen und juristischen Schwierigkeiten des Vorhabens auseinandergesetzt. Wir werden sowohl juristisch als auch mit Hilfe von Fachleuten aus der Praxis überprüfen, ob und wo es Lücken im Gesetz gibt, und wie wir sie schließen können.



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