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Zur ersten Lesung des „Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:
Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf zum Gleichstellungsgesetz für die Bundeswehr. Notwendig geworden ist dieses Gesetz spätestens seit dem erfolgreichen Prozess von Tanja Kreil im Jahre 2001 vor dem Europäischen Gerichtshof. Seitdem haben Frauen auch in Deutschland den Zugang zum Dienst an der Waffe. Damit hat Tanja Kreil die Bundeswehr mehr verändert als so manche Reform. Die Gleichstellung von Frauen ist nunmehr eine enorme Herausforderung.
Für die Soldatinnen und Soldaten werden jetzt viele Regelungen des Gleichstellungsgesetzes für den Öffentlichen Dienst gelten: Gleichstellungspläne, Gleichstellungsbeauftragte sowie Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbote. Damit haben die Soldatinnen künftig auch eine Ansprechstelle bei sexueller Belästigung. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch eine Änderung des Soldatengesetzes deutlich verbessert. Teilzeit und familiengerechte Arbeitszeiten werden Müttern und Vätern zugute kommen und die Bundeswehr zu einer attraktiveren Arbeitgeberin machen.
Allerdings soll das Gesetz bei Auslandsverwendungen nur dann gelten, wenn das Ministerium es für anwendbar erklärt. Wir wünschen uns dagegen die generelle Geltung, außer, es sprechen zwingende sicherheitspolitische Gründe dagegen. Dass Soldatinnen sich weibliche Dienstgradbezeichnungen geben lassen „können“, zeigt, wie sehr in der Bundeswehr noch vom „Normalfall Männlichkeit“ ausgegangen wird. Die Regelungen zur Teilzeit sind insgesamt noch nicht ganz zufrieden stellend, denn selbst während der Elternzeit gibt es – anders als im öffentlichen Dienst – darauf keinen Rechtsanspruch. Die Unterrepräsentanz von Frauen bei 15 Prozent festzuschreiben (Sanitätsdienst 50 Prozent) ist bei einem Frauenanteil von derzeit 5,4 Prozent zwar verständlich, aber gleichstellungspolitisch mager. Darum wäre es angemessen, den ersten Bericht zur Gleichstellung und Quotenregelung bereits nach zwei Jahren vorzulegen. Das Parlament hat die Pflicht, die Integration von Frauen in die Bundeswehr besonders aufmerksam zu begleiten.
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