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Anhörung im Rechtsausschuss bestätigt rot-grünen Kurs zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft

Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages über den Ausbau des Lebenspartnerschaftsrechts erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir sehen uns durch die Anhörung im Rechtsausschuss zur Reform des Lebenspartnerschaftsrechts voll bestätigt. Der Ausbau des Lebenspartnerschaftsrechts schließt Gerechtigkeitslücken bei Rechten und Pflichten. Die geplante Einführung der Stiefkindadoption dient dem Kindeswohl und sichert Kinder, die bereits in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, rechtlich besser ab. Das haben sowohl Fachleute aus der Jugendarbeit als auch namhafte Familienrechtlerinnen und Familienrechtler in der Anhörung ausdrücklich bestätigt. Selbst ein von der Union benannter Gutachter musste einräumen, dass die Stiefkindadoption im Einklang mit der Verfassung steht.

Dass sich die beiden anderen von der CDU/CSU benannten Sachverständigen vom rot-grünen Reformvorhaben nicht überzeugen ließen, kann dagegen nicht verwundern: Einer will die obligatorische Zivilehe abschaffen, die andere „Sachverständige“, Vertreterin der evangelikal-fundamentalistischen Gruppe „Christen in der Offensive“, streitet vor allem dafür, dass Schwule und Lesben aus der Homosexualität „herauswachsen“.

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