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Bayerische Kritik am Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Menschenhandels ist ungerechtfertigt

Anlässlich der Kritik der Bayrischen Justizministerin Dr. Beate Merk an der rot-grünen Politik im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir weisen die Kritik der Bayrischen Justizministerin im Umgang mit dem Thema Menschenhandel als ungerechtfertigt und populistisch zurück. Rot-grün hat seit der Einbringung des Gesetzentwurfes intensiv an dessen Optimierung gearbeitet. Ende Oktober wird er in dritter Lesung verabschiedet. Dabei haben wir die wesentlichen Kritikpunkte aus der Sachverständigenanhörung aufgenommen. Mängel und Defizite, wie sie Frau Dr. Merk an dem Gesetzesentwurf sieht, bestehen nicht.

 

Eine Abschwächung des Schutzes von jungen Frauen ist nicht geplant, das Schutzalter liegt bei 21 Jahren, wie im derzeitigen Gesetz. Vielmehr sieht der Gesetzentwurf eine Strafverschärfung vor, wenn Kinder bis 14 Jahre betroffen sind.

 

Anders als Frau Merk behauptet, stellt der Gesetzentwurf den Verkauf von Frauen und Mädchen sehr wohl unter Strafe. Gewerbsmäßiges Handeln und bandenmäßiges Vorgehen werden in Zukunft verschärft bestraft.

 

Ob und wie auch Freier von Menschenhandelsopfern unter Strafe gestellt werden können, werden wir sorgfältig prüfen. Die auf Frau Merk zurückgehenden Vorschläge der Union sind so jedenfalls nicht tauglich. Man muss außerdem die Erfahrungen anderer Länder wie Schweden hierzu auswerten.

 

Entgegen Frau Merks Kritik, erfasst der Gesetzentwurf die sexuelle Ausbeutung durch die Menschenhändler und übrigens auch die Ausbeutung der Arbeitskraft.

 

Den Opferschutz stärken wir durch Verbesserungen bei der Anzeige gegen die Täter. Das am 1. September in Kraft getretene Opferrechtsreformgesetz bringt weitere Verbesserungen für Verletzte in Strafverfahren, die auch Opfern von Frauenhandel zugute kommen. Insbesondere sind künftig auch ausgebeutete Prostituierte zur Nebenklage berechtigt und dadurch mit besonderen Mitwirkungsrechten im Prozess ausgestattet.



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