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Rot-Grün stellt Zwangsverheiratung unter Strafe

Zur Bundesratsinitiative der Landesregierung Baden-Württemberg gegen Zwangsverheiratung erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin Irmingard Schewe-Gerigk:

 

Wir begrüßen, dass sich die Landesregierung von Baden-Württemberg mit dem Problem der Zwangsverheiratungen beschäftigt. Zwangsverheiratung ist keine private oder kulturelle Angelegenheit, sondern eine Menschenrechtsverletzung. Das Verbot der Zwangsverheiratung ist bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten: „Die Ehe darf nur aufgrund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“

 

Wer jemanden zur Ehe zwingt, macht sich auch nach dem deutschen Strafrecht schuldig und kann wegen verschiedener Straftatbestände (Nötigung, Misshandlungen von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung etc.) verfolgt werden.

 

Die Forderung der Landesregierung Baden-Württemberg, einen eigenen Straftatbestand zu schaffen, hat Rot-Grün bereits umgesetzt. Um Zwangsehen gesellschaftlich zu ächten und das Unrechtsbewusstsein insbesondere der unmittelbar beteiligten Verwandten zu sensibilisieren, haben wir im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Strafrechtsänderung bei den Menschenhandelstatbeständen die Zwangsverheiratung als besonders schweren Fall der Nötigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

 

Aber Strafgesetze allein verändern noch nicht die Realität. Insbesondere die ausländerrechtliche Situation der Opfer muss verbessert werden. Außerdem brauchen die Frauen ein Recht auf Wiederkehr, wenn sie im Ausland verheiratet wurden. Denn sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt das Recht auf Wiederkehr.

Die Unterstützung der Bundesländer zur Verbesserung der Situation der Opfer von Zwangsheirat nehmen wir dafür gerne in Anspruch.

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