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Mit 50 nicht zum alten Eisen: Altersdiskriminierung bekämpfen

Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Altenpolitik, Irmingard Schewe-Gerigk:

 

Altersdiskriminierung im Erwerbsleben, in der Versicherungswirtschaft, bei der Vergabe von Krediten, in den Medien, der Werbung und im öffentlichen Raum ist nicht mehr länger hinnehmbar.

 

* Es ist empörend, wenn heute mehr als die Hälfte aller Betriebe keine über 50-Jährigen mehr beschäftigen. Nur noch 37 Prozent der 55- bis 65-Jährigen sind in Deutschland erwerbstätig. Für die Unterstellung, dass ältere Menschen nicht mehr in der Lage sein sollen, intellektuelle und körperliche Leistungen im Beruf zu erbringen, gibt es keine Belege.

* Über 50-Jährige werden von Banken diskriminiert, indem ihnen zum Beispiel ein Ratenkredit trotz vorhandener Sicherheiten verweigert wird. Dabei haben laut Schufa 20 Prozent der 20- bis 29-jährigen Kunden Probleme, wenn es darum geht, Kredite zurückzuzahlen; bei den 55-Jährigen sind es nur 2,5 Prozent.

 

Wir bringen jetzt ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg, das Altersdiskriminierung offensiv angeht. In Beschäftigung und Beruf, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und in der öffentlichen Darstellung wollen wir gesetzlich klarstellen: Diskriminierung aufgrund des Alters wird gesellschaftlich nicht akzeptiert. Verbände können dagegen im Namen der Betroffenen klagen.

 

Die Koalition wird im Herbst mit einem Antidiskriminierungsgesetz durchstarten, das einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Benachteiligung bietet.

 

Wir wollen einen diskriminierungsfreien Zugang von Älteren zum Arbeitsmarkt, zu Waren und Dienstleistungen, zu Wohnraum, Bildung und Gesundheit, um deren gesellschaftliche Teilhabe zu garantieren.

 

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Antidiskriminierungsgesetze. Sie haben sich in der Praxis gut bewährt. Jetzt zieht Deutschland endlich nach.



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