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Keine Sparmaßnahmen an der Sicherheit von Frauen

Zu der heute vom BMFSFJ veröffentlichten Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir begrüßen, dass es nun eine umfangreiche repräsentative Studie zur Gewalt gegen Frauen gibt. Die Zahlen des Berichts zeichnen ein erschütterndes Bild: 40 Prozent aller befragten Frauen haben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren - das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Frau wird auch heute noch gebrochen. Nach wie vor ist der gefährlichste Ort für Frauen ihr eigenes Zuhause. Körperliche und sexuelle Gewalt wird überwiegend von den Partnern ausgeübt.

 

Seit 2001 verfügt Deutschland dank rot-grüner Initiative über ein modernes und gut funktionierendes Gewaltschutzgesetz. Damit wurde ein Perspektivenwechsel im Umgang mit häuslicher Gewalt vorgenommen: Nicht mehr das Opfer muss die gemeinsame Wohnung verlassen, sondern der Täter. Die polizeiliche „Wegweisung“ macht jeden Kontaktversuch des Täters strafbar.

 

Ein Gesetz allein erzeugt aber noch keine gewaltfreie Gesellschaft. Wir beobachten mit großer Sorge, wie in mehreren Bundesländern Frauenhäuser und Beratungsstellen schließen müssen, weil ihnen die Gelder gekürzt werden. Bundesweit suchen jährlich rund 45.000 Frauen mit ihren Kindern Zuflucht vor häuslicher Gewalt in Frauenhäusern. Die heute erschienenen Zahlen müssen all jenen die Augen öffnen, die Sparmaßnahmen an der körperlichen Unversehrtheit der Frau vornehmen.

 

Aber auch die Umsetzung neuer Bundesgesetze muss auf den Prüfstand: Die Gesetze zur Arbeitsmarktreform dürfen mühsam erkämpfte Errungenschaften nicht zerstören:

 

Wo eine Frau von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss die häusliche Bedarfsgemeinschaft ihre Gültigkeit verlieren, um jede ökonomische Abhängigkeit zu beenden. Konkret heißt das: Eine Frau, die in einem Frauenhaus Zuflucht sucht, muss ihr eigenes Arbeitslosengeld II erhalten – unabhängig von ihrer Zustimmung zu einer dauerhaften Trennung.

 

Die psychosozialen Folgen häuslicher Gewalterfahrung sind groß. So sehr wir es befürworten, dass den Frauen durch das SGB II langfristig in die ökonomische Unabhängigkeit geholfen wird: Die Besonderheit der Situation verlangt nach einer Phase der Orientierung, in der die Verpflichtungen durch das SGB II für diese Frauen ausgesetzt werden. Die Frauenhäuser müssen auch unter dem SGB II ihre Arbeit wie bisher fortsetzen können – dafür Mittel zur Verfügung zu stellen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.



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