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Lohngleichheit, Dein Weg ist so weit

Zu den heute vom Statistischen Bundesamt bekannt gegebenen Daten zur Lohnstatistik erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Alle Jahre wieder macht uns das Statistische Bundesamt deutlich, wie weit die Einkommnensunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland nach wie vor auseinander klaffen: 9.000 Euro betrug der durchschnittliche Lohnunterschied bezogen auf das Jahr 2003 zwischen Vollzeit arbeitenden Frauen und ihren männlichen Kollegen in den Bereichen Produzierendes Gewerbe, Handel sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe.

 

Nirgendwo in der Europäischen Union sind die Unterschiede zwischen Männer- und Frauengehältern größer als in Deutschland. Frauen verdienen hier nur annähernd 70 Prozent des Einkommens von Männern.

 

Die Gründe sind vielfältig: Bei der Einteilung der Arbeitnehmer/innen in die unterschiedlichen Lohn- und Gehaltsgruppen findet man die Mehrzahl der Frauen regelmäßig in den niedrigeren Leistungsgruppen. An den heute bekannt gegebenen Zahlen hat tatsächlich der Unterschied in den Qualifikationsniveaus einen gewissen Anteil – Frauen nehmen auch heute noch oftmals nur eine kürzere Ausbildung in Kauf, weil sie davon ausgehen, dass sie irgendwann für die Kinder zurückstecken werden.

 

In den oberen Führungsetagen verhält es sich aber völlig anders: Es gilt: Je höher das Ausbildungsniveau, umso größer fällt der geschlechtsspezifische Einkommensabstand aus. Nur knapp 5 Prozent der Führungskräfte sind weiblich. Trotz oftmals besserer Qualifikation stoßen Frauen auch heute noch an die „gläserne Decke“.

 

Für alle Sektoren gilt, dass die ungleiche Bezahlung zu einem sehr großen Teil an der indirekten Diskriminierung, das heißt der schlechteren Bezahlung von „typischen Frauenberufen“ liegt. Ihre spezifischen Belastungen werden in den Tarifverträgen gar nicht wahrgenommen, und somit auch nicht bewertet. So taucht zum Beispiel der Faktor „körperliche Belastung“ bei einer Altenpflegerin nicht in der Berufsbeschreibung und damit auch nicht im Gehalt auf. Auch muss endlich damit Schluss sein, dass Kompetenzen, die zur Übernahme von Verantwortung für Kinder, Kranke oder alte Menschen befähigen, niedriger bewertet werden als solche, die für technische Tätigkeiten notwendig sind.

 

Mit dem Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst haben wir einen Anfang in der Neubewertung von Berufen gemacht. Die private Wirtschaft muss nachziehen – hier machen wir uns große Hoffnungen, dass das Antidiskriminierungsgesetz Wirkung zeigen wird. Denn die Bilanz der Vereinbarung zur Gleichstellung von Frauen und Männern zwischen der Bundesregierung und der Privatwirtschaft zeigt, dass auf freiwilligem Weg nichts passieren wird.



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