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Gleichstellung für die Bundeswehr

Zur Befassung des Bundeskabinetts mit dem „Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ erklären Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin, und Marianne Tritz, Mitglied im Verteidigungsausschuss:

 

Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dem Auftrag des Deutschen Bundestages von 2001 nachgekommen ist, ein Gleichstellungsgesetz auch für die Bundeswehr zu schaffen. Damit gelten auch für die Angehörigen der Bundeswehr viele Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes. Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbote werden ebenso festgeschrieben wie die Einführung von Gleichstellungsplänen und Gleichstellungsbeauftragten. Auch der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Die Änderung des Soldatengesetzes wird die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Teilzeitbeschäftigung und familiengerechten Arbeitszeiten ermöglichen.

 

Aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht bleiben jedoch in diesem Entwurf noch einige Wünsche offen.

 

Bei Auslandsverwendungen, die in Zukunft vorrangig zum Auftrag der Bundeswehr gehören werden, gilt das Gesetz nur, wenn das Verteidigungsministerium sie für anwendbar erklärt. Hier würden wir uns die umgekehrte Formulierung wünschen: das Gesetz gilt auch bei Auslandseinsätzen, es sei denn, es sprechen militärische Gründe dagegen. Schließlich würde die rechtlich vorgeschriebene Einsetzung einer Gleichstellungsbeauftragten die Lage für die im Auslandseinsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten eher verbessern als erschweren.

 

Die im Entwurf definierte Unterrepräsentanz bei 15 Prozent (mit der Ausnahme des Sanitätsdienstes) ist für ein Gleichstellungsgesetz äußerst mager. Vor allem vor dem Hintergrund eines Frauenanteils von 5,4 Prozent wird sowohl ein Anteil von 15 Prozent wie auch von 50 Prozent Zukunftsmusik in den nächsten Jahren bleiben, die nur mit deutlichen Anstrengungen seitens Ministerium und Truppe zu erreichen sein werden. Und auch im Jahre 2004 muss wiederholt werden: die Quote greift selbstverständlich nur bei gleicher Qualifikation. Und den gleich oder besser qualifizierten Frauen eine faire Chance einzuräumen, dürfte durchaus der Bundeswehr insgesamt zu Gute kommen.

 

Auch die Regelungen zur Teilzeit sind nicht so umfassend, wie wir sie uns wünschen. SoldatInnen haben keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit – nicht einmal während der Elternzeit. Damit sind sie gegenüber anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes benachteiligt. Die Begrenzung der Teilzeit auf längstens 12 Jahre ist vor dem Hintergrund, dass die Betreuung eines Kindes bis zum 18. Lebensjahr Teilzeitbeschäftigung ermöglichen soll unbefriedigend.



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