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Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vorantreiben

Zum weiteren Vorgehen zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Gleichen Pflichten müssen auch gleiche Rechte folgen. Deshalb wollen wir noch vor der Sommerpause eine Überarbeitung des Gesetzes zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf den Weg bringen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein großer gesellschaftspolitischer Erfolg. Es hat die Akzeptanz von Lesben und Schwulen in der Gesellschaft spürbar verstärkt. Rechtlich sind aber noch einige Verbesserungen nötig. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind bei den Pflichten Eheleuten gleichgestellt, aber noch nicht bei den Rechten.

 

Das wollen wir ändern. Mit der Überarbeitung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes wollen wir die Gleichstellung vorantreiben. Gleichstellung ist beispielsweise nötig bei der Hinterbliebenenversorgung, im Steuerrecht und im Öffentlichen Dienstrecht. Auch müssen Lebenspartnerschaften mit Kindern rechtlich besser abgesichert werden.

 

Rückenwind kommt von den Rechtsprechung: Das Bundesarbeitsgericht hat vor wenigen Tagen entschieden, dass Lebenspartnerschaften beim Ortszuschlag im Bundes-Angestelltentarif Eheleuten gleichzustellen sind, da sie gleiche Unterhaltspflichten haben. Das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts setzt Maßstäbe dafür, wie die Lebenspartnerschaft auch in weiteren Rechtsbereichen zu behandeln ist. Die Entscheidung ist ein Ansporn für den Gesetzgeber, bestehende Diskriminierungen bei der Lebenspartnerschaft zu beseitigen.



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