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Keine halbherzige Rentengerechtigkeit

Zur heutigen Pressekonferenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes „Gleiche Rente für Männer und Frauen“ erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir unterstützen die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Familienministerin Renate Schmidt nach einer Riester-Rente, die keinen Unterschied mehr zwischen den Geschlechtern macht. Wenn Frauen in einem durch staatliche Fördergelder gestützten Versicherungssegment wie der Riester-Rente bei gleichen Leistungen bis zu 15 Prozent höhere Beiträge bezahlen müssen, ist das nicht akzeptabel und widerspricht unserem Grundgesetz. Nach diesem ist der Staat verpflichtet, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Diese Vorgabe muss auch für die staatliche Förderung von Altersvorsorgeverträgen gelten. Die Riester-Rente ersetzt die geschlechtsneutral gestaltete gesetzliche Rentenversicherung und darf daher keine ungleichen Tarife für Frauen und Männer vorsehen.

 

Der jetzige Vorschlag von Finanzexperten der SPD, den Unisex-Tarif nur bei neuen Versicherungsprodukten zur Bedingung für die staatlichen Förderung zu machen, reicht nicht aus, um den Anforderungen des Grundgesetzes Genüge zu leisten. Denn schon heute sind bereits etwa 3.500 Musterverträge zertifiziert. Experten schätzen dementsprechend, dass kaum mehr neue hinzukommen werden. Ein solch halbherziger Staatsakt würde die Situation für die Frauen also letztlich nicht verbessern.

 

Wir fordern deshalb, dass nach einer Übergangsfrist auch bereits bestehende Musterverträge neu zertifiziert werden müssen. Grundbedingung für die staatliche Förderung muss dann der geschlechtsneutrale Tarif sein. Bereits abgeschlossene Einzelverträge sind davon selbstverständlich nicht betroffen.



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