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Keine Ausdehnung von Pflichtdiensten auf Frauen

Zum Vorschlag von Bundesverteidigungsminister Peter Struck, die Dienstpflicht auf Frauen auszudehnen, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Der Vorschlag von Peter Struck, eine Dienstpflicht auf Frauen auszudehnen, geht völlig in die falsche Richtung. Das Bundesverfassungsgericht begründet den Verzicht, z.B. Frauen in die Wehrpflicht aufzunehmen damit, dass Frauen heute bereits ein Übermaß an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben übernehmen, nämlich Zweidrittel.

 

Gleichstellungspolitischer Handlungsbedarf bei der Bundeswehr besteht allerdings auf einem anderen Feld: beim Gleichstellungsgesetz. Seit dem Jahr 2000 haben Frauen die Möglichkeit als Soldatinnen freiwillig zur Bundeswehr zu gehen. Die Interessen dieser junger Frauen beim gleichberechtigten Zugang zu einer qualifizierten Ausbildung und Laufbahn sind nach wie vor nicht in allen Einheiten ausreichend geschützt. Auf viele Regelungen bezüglich Teilzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf müssen Berufssoldatinnen und -soldaten bisher verzichten. Bisher gibt es weder Regelungen für Gleichstellungspläne noch für die Stellen der Gleichstellungsbeauftragten, an die sie sich im Fall von Diskriminierung sich wenden können.

 

Hier ist der Bundesverteidigungsminister in der Pflicht, die Koalitionsvereinbarung umzusetzen, und die Bedingungen in der Bundeswehr so gleichberechtigt zu gestalten, dass sie die Bereitschaft junger Frauen für einen Dienst unterstützen.

 

Wir halten vielmehr weiter daran fest, die Wehrpflicht für Männer aufzugeben, anstatt sie für Frauen einzuführen. Jungen Menschen muss verstärkt ein Angebot im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Dienstes gemacht werden.



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