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Nein zum Familienwahlrecht – Ja zur Herabsenkung des Wahlalters

Zur heutigen Einbringung des fraktionsübergreifenden Gruppen-Antrages "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" erklären die beiden Parlamentarischen Geschäftsführerinnen Irmingard Schewe-Gerigk und Ekin Deligöz:

 

Verantwortungsvolle Politik muss die Interessen von Familien und Kindern ernst nehmen. Mag sich der Vorschlag auch noch so verlockend anhören: Dies durch die Einführung eines Familienwahlrechts zu erreichen ist der falsche Weg, denn er ist verfassungswidrig und lebensfremd.

 

Kern des vorgeschlagenen Familienwahlrechts ist aber die Übertragung des Stimmrechts von den Kindern auf die Eltern. Ob die Eltern dabei tatsächlich die eigenständige politische Meinung des Kindes akzeptieren und dementsprechend abstimmen würden, erscheint mehr als fraglich. Welche Regelung sollte bei Familien greifen, in denen nur das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Ungeklärt bleibt auch, welches Elternteil für das Kind abstimmt, wenn die Elternteile getrennt leben und das Sorgerecht gemeinsam wahrnehmen. Die Einschaltung von Schiedsgerichten als Lösungsvorschlag erscheint eher absurd, und würde vor Wahlen zu hunderttausenden von Schiedsverfahren führen.

 

Auch wir wollen Kindern und Jugendlichen mehr Gehör verschaffen. Um ihre Einflussmöglichkeiten zu stärken, setzen wir uns aber stattdessen für die Herabsenkung des Wahlalters und eine Beteiligung bei allen sie betreffende Maßnahmen ein.

 

Der Vorschlag zur Einführung des Familienwahlrechts verstößt gegen zwei grundlegende Prinzipien unserer Verfassung. Die Gleichheit der Wahl und die Höchstpersönlichkeit des Wahlrechts. Nach Artikel 20 GG verfügen alle Wählerinnen und Wähler über die gleiche Stimmenzahl, die sich auch im Ergebnis in gleicher Weise niederschlagen muss. Auch darf das Wahlrecht nur persönlich und nicht stellvertretend ausgeübt werden.

 

Gewollt oder ungewollt, ein Familienwahlrecht würde die Zahl der Stimmen von der Lebensweise abhängig machen. Es stellt sich also die Frage, was eigentlich mit der Änderung des Wahlrechts beabsichtigt wird: Mehr Macht und mehr Rechte für eine bestimmte Personengruppe? Davon hatten wir uns doch eigentlich schon im Jahr 1918 verabschiedet. Unserer Demokratie zeichnet sich gerade dadurch aus, dass Menschen unabhängig von ihrer Leb

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