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Frauenpolitik: Noch viel zu tun

Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen zur Chancengleichheit in den Betrieben erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: In nur 6,5 Prozent aller Betriebe gibt es Maßnahmen zu Frauen- oder Familienförderung, so das wenig überraschende Ergebnis der Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die 14 Prozent der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, die Maßnahmen zur Chancengleichheit vereinbart haben, versuchen überwiegend, Angebote für Mütter zu schaffen.

 

Doch das greift zu kurz. Damit wird Deutschland seinen Platz als Schlusslicht in der EU in Sachen Gleichstellung von Frauen und Männern nicht los. Inzwischen verfügen Frauen über die besseren Schul- und Hochschulabschlüsse. Dennoch werden diese Qualifikationen und Potenziale von der Wirtschaft kaum genutzt. Eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, eine Verringerung der Verdienstunterschiede, ein Abbau der geschlechtsspezifischen Spaltung des Arbeitsmarktes - für diese wichtigen Ziele sind gesetzliche Bestimmungen unumgänglich.

 

Bisher gibt es für die Privatwirtschaft nur die freiwillige Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der Arbeitgeber aus dem Jahre 2001. Das heutige Ergebnis gibt erste Hinweise auf die Wirksamkeit der Vereinbarung. Zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Privatwirtschaft muss Gleichstellung in den Betrieben verpflichtend werden. Wir setzen uns dabei für unbürokratische und flexible Regelungen ein. Folgende Ziele wollen wir damit erreichen:

 

* Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie ist für Frauen und Männer sicherzustellen.

* Die Unterrepräsentanz von Frauen insbesondere in Führungspositionen ist abzubauen.

* Die Lohndiskriminierung von Frauen ist zu beenden.

* Die Ausbildung von Mädchen und Frauen in zukunftssicheren Arbeitsplätzen ist zu gewährleisten.

* Die Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an Maßnahmen zur Gleichstellung in den Betrieben.

 

Auch die bis spätestens 2005 umzusetzende Gleichbehandlungsrichtlinie der EU fordert die Bundesregierung zu entsprechenden Maßnahmen auf.



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