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Nein zum Familienwahlrecht: Gut gemeint ist nicht gut

Anlässlich der geplanten Einbringung des Gruppenantrages zum Familienwahlrecht erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin:

 

Wir lehnen eine Einführung des Familienwahlrechts ab.

 

Der Vorschlag, ein Familien- oder Elternwahlrecht einzuführen, verstößt gegen die Verfassung. Ein spezielles Wahlrecht für Eltern würde gegen das Prinzip der Gleichheit der Wahl verstoßen und widerspricht dem wichtigen Grundsatz der Höchstpersönlichkeit des Wahlrechts. Ein Familienwahlrecht würde darauf hinaus laufen, die Zahl der Stimmen von der Anzahl der minderjährigen Kinder abhängig zu machen.

 

Im übrigen ist der Vorschlag auch lebensfremd. Viele Eltern haben eine abweichende politische Meinung zu der ihrer Kinder. Hier stellt sich die Frage, wer die Stimme für das Kind abgibt. Wie wollen die Eltern Einvernehmen mit den Kindern über die vertretungsweise Ausübung des politischen Willens erzielen? Ab wann - und ob überhaupt - akzeptieren die Eltern eine eigenständige politische Meinung des Kindes? Ungeklärt bleibt auch, welches Elternteil in Vertretung für das Kind abstimmt bei gemeinsamem Sorgerecht geschiedener oder getrennt lebender Elternteile.

 

Wir meinen, durch solch ein Eltern- oder Familienwahlrecht werden Kinder und Jugendliche nur weiterhin unmündig gehalten. Wir wollen vielmehr die Einflussmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen direkt stärken, z.B. über die Absenkung des Wahlalters oder die Beteiligung an Kinder- und Jugendparlamenten.

 

Die Forderungen nach einem Familien- oder Elternwahlrecht werden immer wieder debattiert. Die BefürworterInnen erhoffen sich dadurch mehr Berücksichtigung der Interessen von Familien mit minderjährigen Kindern.

 

Wir haben in den letzten vier Jahren unter Beweis gestellt, dass auch ohne Eltern- oder Familienwahlrecht sehr viel zur Verbesserung der Situation von Familien getan werden kann (Teilzeitgesetz, Erziehungsgeld, Elternzeitgesetz, Steuer- und Rentenreform, Kindergelderhöhung, BAFÖG).



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