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Zwangsheirat ist keine Ehrensache

Anlässlich der Fachanhörung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu Zwangsheirat erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Auch in Deutschland werden vor allem Mädchen und junge Frauen gegen ihren Willen verheiratet. Ein ausdrückliches Verbot von Zwangsheirat ergibt sich bereits aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Artikel 16.

 

Von dieser Menschenrechtsverletzung, die in allen religiösen und ethnischen Gruppen vorkommt, sind in Deutschland Geborene oder Lebende betroffen, ebenso wie Frauen und Mädchen, die durch Heiratsmigration nach Deutschland kommen. Viele wehren oder entziehen sich einer Zwangsehe nicht oder erst nach Jahren, aus Furcht vor Racheakten und vor physischer Gewalt. Aber auch ein unsicherer Aufenthaltsstatus, fehlende Sprachkenntnisse, Unkenntnis der rechtlichen Situation oder fehlendes eigenes Einkommen tragen dazu bei, nicht in die Öffentlichkeit zu treten.

 

Zu Umfang und Ausmaß von Zwangsverheiratungen liegen deshalb bisher nur wenig gesicherte Informationen vor. Für eine gezielte Präventionsarbeit und zum besseren Schutz der Opfer ist es jedoch unerlässlich Ursachen und Hintergründe besser zu erfassen.

 

Das Fachgespräch der bündnisgrünen Bundestagsfraktion ist ein erster Schritt, Zwangsheirat verstärkt als eine Form von Gewalt in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken.

 

Dazu ist es notwendig, dass eine breite gesellschaftliche Ächtung dieser Form von Gewalt an Frauen erfolgt. Dazu gehören die weitere Informations- und Aufklärungsarbeit, ebenso wie der Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten. Die Zusammenarbeit mit geeigneten KooperationspartnerInnen muss verbessert werden, und die rechtlichen Bestimmungen müssen überprüft werden.

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