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Einhaltung der Menschenrechte noch immer nicht für alle Frauen umgesetzt

Anlässlich des internationalen Frauentags am 8. März erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

In Deutschland hat sich in den vergangenen vier Jahren vieles positiv für die Lebenssituation von Frauen verändert. Das bestätigt eindrucksvoll der fünfte Staatenbericht der Bundesrepublik für den UN-Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau.

 

Die tatsächliche Gleichstellung ist dennoch längst nicht in allen Bereichen hergestellt: von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit sind wir noch 30 Prozent entfernt, in leitenden Führungspositionen haben Frauen die 5-Prozent-Hürde noch nicht überschritten. Statt dessen übernehmen sie zu fast 98 Prozent die Erziehungs- und Pflegearbeit und die Hauptlast unbezahlter Hausarbeit. Für Migrantinnen zeichnet sich die Situation häufig noch durch eine doppelte Diskriminierung im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt aus.

 

Wir setzen uns dafür ein, dass alle in Deutschland lebenden Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft, dieselben Rechte und denselben Schutz vor Gewalt genießen.

 

Alle Versuche der Opposition, an der besseren Absicherung von hier lebenden Migrantinnen zu rütteln, kritisieren wir auf das Schärfste. Seit der Novellierung des §19 des Ausländergesetzes haben ausländische Ehefrauen bereits nach zwei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Bei Vorliegen von Gewalt gegen die Frau oder die Kinder entfällt diese Frist. Das muss so bleiben.

 

Genauso deutlich unterstreichen wir unsere Forderung nach der Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund. Täglich werden Frauen weltweit Opfer von grausamsten Menschenrechtsverletzungen: Sie werden verstümmelt, verkauft und vergewaltigt. Wer in seinem Herkunftsland aufgrund des Geschlechts verfolgt wird, muss bei uns Schutz erhalten.

 

Wir werden noch in diesem Jahr die rechtliche Situation derjenigen Frauen verbessern, die nach Deutschland verschleppt und zur Prostitution gezwungen werden. Alle Formen von Menschenhandel, insbesondere Frauen- und Kinderhandel, müssen strafrechtlich neu geregelt werden, damit auch die Vermittlung in sklavenähnliche Arbeitsverhältnisse und Zwangsverheiratung verfolgt werden können. Hierbei werden wir uns auch der besonders prekären Situation von Hausangestellten in privaten Diplomatenhaushalten annehmen.



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