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Anhörung zum Sexualstrafrecht ist erst der Anfang des parlamentarischen Verfahrens

Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Sexualstrafrecht erklären Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher und Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:

 

Mit der Anhörung im Rechtsausschuss stehen wir erst am Anfang des parlamentarischen Verfahrens. Wir sind dankbar für alle eingegangenen Stellungnahmen und werden diese in die weiteren Diskussionen einbeziehen.

 

Wir wollen, dass das Anbieten von Kindern im Internet und das Verabreden zum sexuellen Missbrauch künftig strafbar ist. Außerdem sorgen wir dafür, dass Menschen mit Behinderungen im Sexualstrafrecht den gleichen Schutz genießen wie alle anderen auch. Wichtig ist uns auch, dass bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen die Verjährungsfrist künftig erst mit dem 18. Lebensjahr beginnt.

 

Die vorgesehene Anzeigepflicht für geplante Straftaten hat hingegen in der Fachöffentlichkeit ein geteiltes Echo hervorgerufen. Diese Frage wird sicher noch intensiv diskutiert werden. Wir wollen eine Lösung, die den Opfern hilft.

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