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Zur heutigen Entscheidung des Europäisches Gerichtshofs für Menschenrechte, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, frauenpolitische Sprecherin:
Bündnis 90/Die Grünen begrüßen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, zur Rechtmäßigkeit einer anonymen Geburt.
In Frankreich ermöglichen gesetzliche Regelungen Müttern, ihr Kind anonym zu entbinden. In Konfliktfällen kann die leibliche Mutter entscheiden ob sie ihre Identität vor dem Kind wahren oder preisgeben will.
In Deutschland gibt es eine derartige Regelung bisher nicht. Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur anonymen Geburt einbringen, in dem die Rechte der Kinder berücksichtigt und die Rechte der Mütter geschützt werden.
Im Konfliktfall wollen wir es Frauen durch ein Gesetz zur anonymen Geburt ermöglichen, ihr Kind auch ohne Angabe des Namens unter humanen Bedingungen und hygienischen Verhältnissen im Krankenhaus auf die Welt zu bringen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Frauen diese Möglichkeit nutzen können und durch umfangreiche Beratung begleitet werden. Sie müssen darüber informiert werden, wie wichtig es für das Kind ist, Angaben über die leiblichen Eltern zu erfahren. Aber wir wollen auch, dass die Frauen die Möglichkeit haben, dies freiwillig zu tun.
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