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Bericht aus der Fraktion für den Bundesfrauenrat am 28.10. 2006

Bericht aus der Fraktion für den Bundesfrauenrat am 28.10. 2006

 

 

Liebe Frauen,

 

ich beginne mit dem Thema Integration. Im Mai dieses Jahres hat die Fraktion mit einem offiziellen Beschluss ihre Integrationspolitik weiterentwickelt. Zwar hat der Staat eine Menge Verpflichtungen gegenüber den Migrantinnen und Migranten, denen er bisher nicht nachkommt – dabei geht es vor allem darum, die gesellschaftliche Mobilität und den sozialen Aufstieg auch für Zuwanderinnen und Zuwanderer tatsächlich zu ermöglichen und zu fördern, aber: Die Migrantinnen und Migranten haben auch ihrerseits Pflichten gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft. Wir erwarten, dass sie bereit sind, sich für unsere Gesellschaftsordnung zu öffnen und ihren Teil zur Entwicklung dieses Landes beizutragen. Wir erwarten, dass sie bereit sind, die deutsche Sprache zu erlernen und unsere Grundrechte anzuerkennen und zu leben. Dazu gehören die Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Religionsfreiheit und auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann gleichermaßen. Konkret auf die Migrantinnen bezogen haben wir hier unter anderem fest geschrieben, dass die Mädchen weder vom Sportunterricht noch von Klassenfahrten ferngehalten werden dürfen, und dass sie ein Recht auf freie Wahl des Partners haben. Das durchzusetzen, darum muss sich auch die aufnehmende Gesellschaft kümmern. Viele Migrantinnen und Migranten setzen sich bereits jetzt für all diese Werte ein.

Was meiner Kollegin Ekin Deligöz allerdings derzeit erfährt, ist ein krasses Negativbeispiel. Ich verurteile es aufs Schärfste, mit welcher Intoleranz in Verbindung mit Gewaltandrohung hier ihrer freien Meinungsäußerung begegnet wird – fast ausschließlich von Männern übrigens.

Zurück zur Integrationspolitik: Ebenfalls im Mai dieses Jahres hatten wir aufgrund des grünen Antrags „Zwangsverheiratung bekämpfen – Opfer schützen“ eine große Anhörung zum Thema Zwangsverheiratung im Bundestag. Interessant, dass sich praktisch alle Expertinnen – auch diejenigen, die von der großen Koalition benannt wurden – unseren Forderungen anschlossen, und dass - bis auf Necla Kelek - wirklich alle eine Erhöhung des Nachzugsalters auf 21 Jahre ablehnten. Die Sprachkurse im Herkunftsland wurden zwar als Idee begrüßt, aber ausschließlich auf freiwilliger Basis. Meines Erachtens verstoßen beide Maßnahmen, wenn sie verpflichtend bei der Einreise gefordert werden, gegen die Verfassung. Von der Bundesregierung gibt es übrigens bis heute keine Initiative dazu. Ich denke, SPD und Union haben hier einen Dissens. Im Rahmen des Integrationsgipfels gibt es jetzt jedenfalls eine Arbeitsgruppe zum Thema Frauen. Wie heißt es so schön? „Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis“.

 

Nun zu etwas anderem: Deutschland hat seit August dieses Jahres ein Antidiskriminierungsgesetz – auch wenn es nicht so heißt. Der große grüne Erfolg. Die von uns angestrebten Antidiskriminierungsmerkmale wurden beibehalten. Das ist ein wichtiger Schritt für die Antidiskriminierungsarbeit in Deutschland. Es gibt aber dennoch zahlreiche Verschlechterungen im Gesetz: So ist beispielsweise die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen von sechs auf drei Monate verkürzt worden. Das ist ein extremer Einschnitt, weil Menschen sich ja meist erst bewusst werden müssen, dass sie Opfer einer Diskriminierung geworden sind. Dann noch den Klageweg zu beschreiten – dazu kann es dann häufig schon zu spät sein. Gegenüber der bisherigen Regelung im §611 BGB ist das eine Verschlechterung, was nach europäischem Recht verboten ist. Auch die Verbandsklagerechte wurden extrem beschnitten. Hier muss nachgearbeitet werden. Die Bundesregierung hat durch die hektischen Änderungen am rot-grünen Entwurf auch zahlreiche Unstimmigkeiten geschaffen. Wir drängen auf eine öffentliche Anhörung, bei der diese Verschlechterungen und Fehler rückgängig gemacht werden können. Stattdessen bessert die Koalition derzeit hinterrücks in einer Nacht-und-Nebel-Aktionen nach, sagen wir lieber: Sie verschlimmbessert.

 

An der Antidiskriminierungsarbeit für Lesben und Schwule bleiben wir natürlich dran. Wir bringen derzeit einen Gesetzentwurf ein, der Gerechtigkeitslücken im Lebenspartnerschaftsrecht gegenüber der Ehe schließen soll, z.B. im Erbschaftsrecht oder bei der Rente. Außerdem haben wir im Rahmen einer grünen Fachanhörung darüber diskutiert, was zu tun ist, um die Bedingungen für Regenbogenfamilien zu verbessern, zum Beispiel was das Adoptionsrecht betrifft.

 

Wir haben uns in diesem Jahr auch als bisher einzige Fraktion Gedanken darüber gemacht, wie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu bewerkstelligen ist, und wie wir die Last von den Frauen nehmen und die Kompetenzen von Frauen stärken können. Denn in Deutschland wird die Pflege weit überwiegend privat und zwar von den Frauen geleistet. Zukünftig müssen mehr Aufgaben rund um die Pflege durch professionelle und auch ehrenamtliche Angebote aufgefangen werden. Wir haben uns außerdem für ein Pflegezeitgesetz, d.h. einen Rechtsanspruch auf eine zeitlich befristete, unbezahlte Freistellung von der Erwerbsarbeit entschieden, die es Männern und Frauen ermöglicht, zuhause zu bleiben, um professionelle Pflege zur organisieren. Diese Freistellung soll nicht länger als bis zu drei Monate mit einer einmaligen Verlängerung dauern. Denn sie ist nicht dazu gedacht, dem wachsenden Bedarf an Pflege durch eine Ausdehnung der privaten Pflegetätigkeit von Frauen nachzukommen, und sie damit weiterhin die sehr anstrengende Arbeit unbezahlt erledigen zu lassen. Wir wollen, dass in diesem Bereich statt dessen Arbeitsplätze geschaffen werden – und zwar qualifizierte.

 

Frauenpolitisch steht für mich derzeit das an, was auch im Zentrum des Frauenwahlprogramms steht: die individuelle Existenzsicherung von Frauen. Das ist ein sehr großes und daher auch langfristiges Projekt. Schließlich gehören dazu eine groß angelegte Reform der sozialen Sicherung und des Steuerrechts, des Unterhaltsrechts und des Arbeitsrechts, die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt – von der wir meilenweit entfernt sind – und eine Veränderung auch und gerade in den Köpfen. Als ersten Schritt habe ich dazu im September eine hochrangig besetzte und gut besuchte Auftaktveranstaltung mit dem Titel - Abschied vom Alleinernährermodell durchgeführt. Davon soll es jetzt in verschiedene Richtungen weitergehen. In manchen Punkten haben wir ja bereits konkrete Lösungen vorgelegt. So sind wir die einzige Fraktion, die sich klar und deutlich für das Individualsplitting mit übertragbarem Höchstbetrag von 10.000 Euro stark macht. Dazu wollen wir die Steuerklassen III, IV und V abschaffen. Dazu liegen Anträge von uns vor. Über andere Fragen bei der sozialen Sicherung müssen wir uns noch mehr Gedanken machen. Vor allem müssen wir sehr gut aufpassen, dass wir den Frauen nicht die Leistungen kürzen, die sie aufgrund der abgeleiteten Sicherung erhalten wie die kostenfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung und die Witwenrente bevor es überhaupt gleichberechtigte Chancen zur individuellen Existenzsicherung für sie gibt.

 

Die Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt ist die zweite große Bedingung, um eigenständige Existenzsicherung zu ermöglichen. Zwar liegt die Erwerbsbeteiligung von Frauen inzwischen bei fast 60 Prozent, jedoch teilen sich die erwerbstätigen Frauen ein gleich bleibend niedriges Arbeitszeitvolumen. Aber mit 400-Euro-Jobs kann es keine eigenständige Existenzsicherung geben. Das ist noch ein riesiges Feld zu bearbeiten, das von den Arbeitszeiten über die Führungspositionen bis zur Zahlung gleicher Löhne für gleichwertige Arbeit reicht, um nur die einige wichtige Punkte zu nennen.

 

Die Europäische Ratspräsidentschaft, die die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2007 übernimmt und die mit dem Jahr der Chancengleichheit zusammenfällt, können wir hier für unsere Zwecke nutzen. In einem ersten großen Antrag, der auflistet, was die Fraktion von der Bundesregierung erwartet, haben wir schon die Löhne und die Führungspositionen festgehalten. „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ – das wurde bereits in den Römischen Verträgen fest geschrieben. Aber bis heute hat diesen Zustand kein EU-Land erreicht. Das durchschnittliche Lohngefälle zwischen Männern und Frauen liegt in der erweiterten EU-25 im Jahr 2005 bei 15 Prozent. Deutschland rangiert dabei mit 23 Prozent Lohndifferenz auf einem traurigen dritten Platz, größer sind die Lohnunterschiede nur noch in Estland und der Slowakei. Die Bundesregierung muss sich während der Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, dass in allen Ländern gesetzliche Maßnahmen eingebracht werden, um Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern zu erreichen. Wir werden zur Unterstützung unserer Forderungen unseren Blick in andere europäische Länder werfen, an denen sich die Bundesregierung dringend ein Beispiel nehmen sollte. Während unsere Ministerin immer noch argumentiert, wenn die Vereinbarkeitsfrage geregelt ist, würde sich die Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt von selbst einfinden, werden Spanien und Frankreich gesetzlich aktiv. In Frankreich wurde vom Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Lohngleichheit von Mann und Frau innerhalb von fünf Jahren vorsieht. Zwar haben die Sozialisten dagegen gestimmt, weil das Gesetz wohl keine konkreten Zielsetzungen beinhaltet. Aber immerhin gibt es gesetzliche Maßnahmen, und in drei Jahren soll auf einer Konferenz diskutiert werden, ob auch Sanktionen eingeführt werden. In Spanien wird ein Gesetz diskutiert, demzufolge die Wahllisten aller Parteien paritätisch zwischen Männern und Frauen besetzt werden sollen, und für den öffentlichen Dienst und die Aufsichtsräte soll die Regelung eingeführt werden, dass kein Geschlecht mit weniger als 40% vertreten ist. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sollen Gleichstellungspläne aufstellen. Und falls das allein nicht hilft, sind härtere Maßnahmen zu ergreifen.

 

Schlussendlich planen Renate Künast und ich auch fraktionsintern eine Art „frauenpolitischen Aufbruch“. Wir wollen, dass sich die Abgeordneten in ihren jeweiligen Bereichen frauenpolitische Projekte vornehmen – und an diesen dann auch stetig arbeiten. Dazu wird es demnächst ein erstes Treffen geben. Auch die männlichen Abgeordneten sollen da natürlich mitziehen. Wir leben schließlich in Zeiten von Gender Mainstreaming. Bisher erlebe ich das aber in der Praxis nicht. Da wird zwar von Seiten der Männer ab und zu moniert, warum es denn eigentlich keine „Männerpolitik“ gibt – den Hut dafür aufsetzen will sich aber niemand.



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