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Häusliche Gewalt – Zwangsehe - Ehrverbrechen: Wirksamer Schutz für MigrantInnen

Verbrechen im Namen der „Ehre“, darunter auch die Zwangsverheiratung von MigrantInnen, sind in den letzten Monaten Gegenstand einer öffentlichen Debatte nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern geworden. Es handelt sich dabei um Verbrechen, die an Migrantinnen und Migranten durch Angehörige oder Freunde ihrer eigenen Familien begangen werden, um die „Ehre“ der Familie zu schützen oder zu verteidigen. „Ehre“ ist dabei kein religiöser Begriff, sondern Ausdruck eines patriarchalen Denkmusters, das sich mit Religiosität legitimiert. Zu den „Ehrverbrechen“ zählen wir vor allem „Ehrenmorde“ und Zwangsverheiratungen; aber auch häusliche Gewalt fällt oft in dieses Schema.

 

Bündnis 90/Die Grünen verurteilen Gewalt im Namen der „Ehre“ scharf. Niemand, der in Deutschland lebt, darf sich herausnehmen, der Würde und Freiheit eines anderen Menschen, die das Grundgesetz für alle gleichermaßen vorsieht, ein patriarchales Denken entgegenzusetzen, bei dem für Frauen weniger Rechte gelten als für Männer. Denn in den meisten Fällen sind die Opfer Frauen. Verstöße gegen den so genannten Ehrbegriff treffen vor allem sie. Nicht nur in ihrem Lebensstil werden sie weitgehend eingeschränkt. Es geht auch um die Kontrolle über ihren Körper. Aber auch Männer können Opfer von Ehrverbrechen sein, so zählte die Berliner Hilfsorganisation Papatya im Jahr 2004 drei Fälle.

 

Über die Anzahl der Mordversuche und Morde gibt es keine gesicherten Zahlen. Allein in Berlin gab es in den letzten Monaten sechs Fälle von „Ehrenmorden“ an Migrantinnen. Auch zum Ausmaß der Zwangsverheiratungen existieren keine verlässlichen Angaben. In einer Befragung, die auf eine kleine Anfrage der bündnisgrünen Abgeordnetenhausfraktion in Berlin zurückging, erklärten über 50 Hilfsprojekte des Jugend-, Migrations- und Anti-Gewaltbereichs, dass sie im Jahr 2002 in ca. 220 Fällen wegen Zwangsverheiratung beraten haben. Durch Zwangsverheiratung werden die Rechte auf selbstbestimmte Wahl des Partners und der Eheschließung, persönliche Freiheit, körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde verletzt. Zwangsheiraten wurden auf der Folgekonferenz zur 4.UN-Weltfrauenkonferenz im Jahr 2000 als Menschenrechtsverletzung anerkannt und verurteilt. Gewalt gegenüber Migrantinnen durch die eigene Familie beginnt aber nicht erst bei Zwangsverheiratung oder „Ehrenmorden“. Eine im Herbst 2004 veröffentlichte Studie des Bundesfrauenministeriums zeigt, dass Migrantinnen auch überdurchschnittlich oft von häuslicher Gewalt betroffen sind. 49 Prozent der befragten Frauen mit Migrationshintergrund gaben in einer Umfrage an, seit ihrem 16. Lebensjahr bereits sexuelle oder körperliche Gewalt erlebt zu haben. In diesem Zusammenhang muss allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass viele deutsche Männer ihren Partnerinnen Jahr für Jahr aufgrund von vermeintlichen Besitzansprüchen Gewalt antun oder sie töten. Die Anzahl der Frauen über 16 Jahren, die Gewalt erfahren hatten, betrug immerhin 40 Prozent. Gewalt gegen Frauen kennt leider keine kulturellen oder religiösen Grenzen.

 

Bündnis 90/Die Grünen haben sich für den Kampf gegen Gewalt gegen Frauen immer besonders stark gemacht. Deshalb ist für uns auch klar: Wo Gewalt anfängt, endet jede kulturelle Toleranz. Selbstbewusst können wir uns hier an unseren Taten messen lassen. Seit dem Regierungsantritt von Rot-Grün ist viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt geschehen.

 

1. Bereits zu Regierungsantritt haben wir - gegen den erbitterten Widerstand der Union - die Frist für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für EhegattInnen von vier auf zwei Jahre gesenkt. MigrantInnen, die durch ihre PartnerInnen physische oder psychische Gewalt erfahren, können jetzt sofort ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten.

2. Mit dem Gewaltschutzgesetz haben wir die Rechte von misshandelten und gewaltbedrohten Frauen deutlich gestärkt. Für Migrantinnen hat vor allem der im Zusammenhang mit dem Gesetz initiierte Aktionsplan gegen häusliche Gewalt entscheidende Verbesserungen gebracht. Die Bundesländer, die sich um dessen Umsetzung bemüht haben, verzeichnen beachtliche Erfolge: Auf lokaler Ebene sind zahlreiche Vereinbarungen zwischen Polizei, Frauenhäusern und Behörden getroffen worden, die es den Migrantinnen überhaupt erst ermöglichen, Zuflucht in einem Frauenhaus zu suchen und sich auch finanziell zu lösen. Mitarbeiterinnen von Polizei und Behörden wurden hierfür eigens geschult. Gerade Migrantinnen sind von der Existenz der Frauenhäuser abhängig – häufig haben sie keine anderen Möglichkeiten, vor häuslicher Gewalt zu fliehen.

3. Im Hinblick auf die Ahndung von sog. Ehrenmorden ist das deutsche Strafrecht – wie übrigens auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der letzten Jahre – eindeutig: Wer jemanden anderen zur „Wiederherstellung der Ehre der Familie“ tötet, erfüllt damit regelmäßig das Mordmerkmal niederer Beweggründe. Und auch derjenige, der ggf. strafunmündige Kinder hierzu anstiftet, wird als mittelbarer Täter mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestraft. Im Jahr 2003 haben Bündnis 90/Die Grünen – übrigens als erste Fraktion im Bundestag – in einer Veranstaltung nun mögliche trafrechtslücken im Bereich von Zwangsehen durchgeführt. Infolgedessen hat Rot-Grün 2004 Zwangsverheiratungen als einen Fall besonders schwerer Nötigung ausdrücklich im Strafgesetzbuch verankert. Hiermit haben wir den strafrechtlichen Schutz gegenüber Zwangsehen vervollkommnet.

4. Im April diesen Jahres haben wir zusammen mit Expertinnen aus Fachberatungsstellen, PolitikerInnen und Juristinnen ein Fachgespräch mit dem Titel Menschenrechtsverletzungen im Namen der Ehre" durchgeführt, um Antworten auf die dringenden Fragen zu finden, die sich bei diesem vielschichtigen Problem stellen.

 

Wir wollen mit diesem Positionspapier darstellen, welche Maßnahmen und Präventionsstrategien wir in dem Fachgespräch übereinstimmend als sinnvoll und notwendig erkannt haben, um insbesondere MigrantInnen vor häuslicher Gewalt, Zwangsehen bzw. Ehrverbrechen noch besser zu schützen und um solche Verbrechen im Vorfeld zu verhindern. Die Innenministerkonferenz hat Ende letzter Woche einstimmig empfohlen, Zwangsehen u. a. dadurch zu verhindern, indem die Altergrenze für den Ehegattennachzug auf 21 Jahre heraufgesetzt wird. Bündnis 90 / Die Grünen halten dies für verfassungsrechtlich problematisch: Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren Wartezeiten beim Ehegattennachzug als verfassungswidrig abgelehnt. Außerdem halten wir derartige Überlegungen auch für ungeeignet, um das Problem von Zwangsehen zu lösen. Auch wenn wir das Ehegattennachzugsalter heraufsetzen würden: Zwangsverheiratet würden diese jungen Frauen dennoch – nur müssten die Betroffenen dann länger in ihrem Herkunftsland bleiben. Das wäre integrationspolitisch gesehen kontraproduktiv - ist doch Integration umso leichter, je früher bzw. je jünger eine Person nach Deutschland kommt. Zugleich mit ihren immer wiederkehrenden Forderungen nach Strafrechtsverschärfungen „zugunsten der Opfer“ kürzt die Union in einem großen Teil der von ihr regierten Bundesländer – wie beispielsweise in Niedersachsen, Hessen oder Hamburg – die Finanzen für Frauen- und Mädchenhäuser, also für die Zufluchtsstätten, auf die von Gewalt betroffene Migrantinnen angewiesen sind. Hier besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen öffentlicher Rhetorik und dem, was tatsächlich für die Opfer getan wird.

 

Für Bündnis 90/Die Grünen hängt der Erfolg des Kampfes gegen Zwangsehen und häusliche Gewalt vor allem von folgenden Maßnahmen ab:

 

1. einer Stärkung der Rechte der Opfer;

2. einem niedrigschwellig angelegten Opferschutz und

3. einer langfristig angelegten Präventionsarbeit innerhalb und außerhalb der MigrantInnen-Communities.

 

Zwangsverheiratungen können auf verschiedene Weisen durchgeführt werden:

• Zum einen besteht die Möglichkeit der so genannten „Heiratsverschleppung“: Migrantinnen, die in Deutschland leben, werden zum Zweck einer Zwangsehe ins Ausland verbracht. Nach sechs Monaten erlischt ihr Rückkehrrecht nach Deutschland. Eine Rückkehr ist dann kaum mehr möglich.

• Zum anderen können (zumeist) Frauen im Ausland zwangsverheiratet und nachfolgend im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland geholt werden

• Und schließlich können junge Frauen und Männer auch gezwungen werden, in Deutschland eine Zwangsehe einzugehen.

 

Daher sind verschiedene, je nach Situation adäquate Lösungen nötig:

 

1. Frauen vor Heiratsverschleppung schützen

Der beste Weg, um in Deutschland lebende Migrantinnen vor einer Heiratsverschleppung zu schützen ist, ihre aufenthaltsrechtliche Situation zu verbessern. Bündnis 90 / Die Grünen schlagen daher vor: Migrantinnen und Migranten, die bei der Vollendung des 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sind, sollen nicht mehr nur auf eigenen Antrag hin, sondern schon von Amts wegen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Damit dieser unbefristete Aufenthaltstitel nicht dann ausläuft, wenn sich die betreffende Person – z. B. wegen einer Zwangsverheiratung – länger als sechs Monate im Ausland aufhält, soll das Aufenthaltsgesetz dahingehend geändert werden, dass eine solche Niederlassungserlaubnis auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht erlischt. Damit hätten die allermeisten in Deutschland lebenden MigrantInnen, die von Zwangsehen bedroht sind, ein Daueraufenthaltsrecht und könnten jederzeit wieder nach Deutschland einreisen. Für jene Migrantinnen, die von dieser Regelung nicht erfasst werden, da sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht erfüllen, schlagen Bündnis 90 / Die Grünen zusätzlich vor: Analog zum Gesetzentwurf des Landes Berlin vom 2. Juni 2005 soll in Deutschland lebenden MigrantInnen eine legale Wiedereinreise gestatten werden, wenn sie durch List, Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbracht oder an der Rückkehr in den Geltungsbereich gehindert wurden.

2. Frauen schützen, die im Rahmen eine Zwangsehe nach Deutschland gebracht werden

Bündnis 90/Die Grünen treten dafür ein, dass nachgezogenen EhegattInnen im Falle einer Zwangsverheiratung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht regelmäßig auch innerhalb der ersten 24 Monate in Deutschland erteilt werden kann. Diese Härtefallregelung wird heute bereits angewendet, wenn MigrantInnen von ihren PartnerInnen physische oder psychische Gewalt erfahren. Sie soll auf den Fall der Zwangsverheiratung erweitert werden.

3. Frauen schützen, die in Deutschland zwangsverheiratet werden

In diesem Fall ist die aufenthaltsrechtliche Situation vor allem für diejenigen Frauen prekär, die nur über einen unsicheren Aufenthaltstitel verfügen. Denn das eigenständige Aufenthaltsrecht von EhegattInnen greift nicht bei MigrantInnen, die nur eine Duldung besitzen bzw. deren gewalttätiger Ehepartner nur eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung besitzt. Wir wollen auch diese Frauen schützen. Sie dürfen nicht – über den Weg eines restriktiven Aufenthaltsrechts - faktisch dazu gezwungen werden, eine eheliche Zwangslage oder häusliche Gewalt zu erdulden. Wir wollen, dass diesen Frauen ein humanitärer Schutzstatus nach §25 Aufenthaltsgesetz erteilt wird. Wenn Personen mit einer rechtmäßigen Aufenthaltserlaubnis ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erteilt werden soll, wenn ihr/ihm im Herkunftsland „wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht“, dann sind geduldete Personen von einer solchen potentiellen Gefahrenlage im Herkunftsland ebenso bedroht. Sie verdienen einen gleichrangigen Schutz.

 

Opferschutz verbessern

Junge Frauen, die sich einer – ggf. auch nur drohenden – Zwangsverheiratung entziehen wollen, müssen regelmäßig durch aufwendige Maßnahmen vor Repressalien ihrer Eltern und Familienangehörigen geschützt werden. Es geht hierbei insbesondere um

• die Bereitstellung einer sicheren Unterkunft (ggf. Umzug);

• die Koordinierung des Lebensunterhaltes (in der Regel durch öffentliche Gelder);

• die Beschaffung von Passpapieren bzw. aufenthaltsrechtlich notwendige Unterlagen;

• eine Anonymisierung bzw. das vollständige Sperren von Daten, die ein Aufdecken der geschützten Identität bzw. des geschützten Wohnortes ermöglichen würden bzw.

• den sicheren Zugang zur Schule bzw. zu Ausbildung oder Beruf

Die Koordinierung dieser Schutzmaßnahmen begegnet im Alltag aber vielfältigen Problemen: Opfer von Zwangsehen bzw. davon gefährdete junge Frauen können die Koordination ihrer Schutzmaßnahmen nicht alleine bewerkstelligen. Hilfe finden sie derzeit nur in Frauenhäusern und Kriseninterventionsstellen – und bei diesen werden die Mittel in vielen Bundesländern gekürzt. Es fehlt an einem niedrigschwelligen Schutzprogramm für die Opfer von Zwangsehen und häuslicher Gewalt. Bisher sind adäquate Schutzmaßnahmen nur im Rahmen der ZeugInnenschutzprogramme der Landeskriminalämter zu haben. Die Anforderungen dieser Programme sind für den Personenkreis jedoch oftmals zu hoch. Aus dieser Situation ergeben sich für die Kriseninterventionsstellen bei der Unterstützung der Opfer von Zwangsehen und häuslicher Gewalt eine Reihe praktischer Probleme. Diese lassen sich so zusammenfassen:

• In vielen Bundesländer und Kommunen mangelt es an einem effektiven Netz kompetenter Beratungs- und Kriseninterventionsstellen.

• Ebenso fehlt es in einigen Ländern und Kommunen an Ausführungsgesetzen zum Gewaltschutzgesetz bzw. zum nationalen Aktionsplan der rot-grünen Bundesregierung gegen häusliche Gewalt. Infolgedessen werden in vielen Ländern weder Polizei, noch Staatsanwaltschaften, noch die Gerichte auf die entsprechenden Anforderungen des Gewaltschutzgesetzes hin ausgebildet.

• Zudem werden die Kriseninterventionsstellen von den für die Koordinierung von Schutzmaßnahmen notwendigen Stellen wie Jugend- Sozial- und Ausländerämter, Meldestellen, Schulen, Krankenkassen etc. in der Praxis oftmals nicht so ernst genommen, wie dies erforderlich ist. Daher können notwendige Schutzmaßnahmen mitunter nicht ergriffen werden. Dies erhöht unnötig das Risiko der jungen Frauen, von ihren Familien entdeckt zu werden. Vor diesem Hintergrund setzen sich Bündnis 90/Die Grünen für eine Initiative der Bundesregierung ein: Zusammen mit den Bundesländern soll eine Bund-Länder-Vereinbarung über die Einführung eines niedrigschwelligen Schutzprogramms für die Opfer von Zwangsehen und häuslicher Gewalt getroffen werden – so wie dies für den Schutz gefährdeter ZeugInnen ja bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird. Nur in einem Zusammenwirken von Maßnahmen des Bundes und der Bundesländer lässt sich ein effektiver Schutz für diese jungen Frauen ermöglichen.

 

Prävention vertiefen

Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsehen und häuslicher Gewalt müssen vor Ort – also in den Kommunen – stattfinden.

1. Wir benötigen in Ländern und Kommunen ein flächendeckendes Netz von Schutz und Beratungsstellen. Kürzungen bei Frauenhäusern und entsprechenden Krisentinterventionsprojekten weisen den falschen Weg. Wir brauchen mehr und zudem interkulturell ausgerichtete Schutz- und Beratungseinrichtungen.

2. Für eine effektive Intervention und Prävention halten Bündnis 90/Die Grünen eine bessere Datengrundlage für erforderlich. Daher ist eine bundesweite Erhebung zum Ausmaß von Zwangsverheiratung in Deutschland notwendig. Und wir setzen uns für eine zügige und vertiefte Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes ein – unter dem Aspekt, inwieweit dieses Gesetz Migrantinnen auch erreicht.

3. Das rot-grüne Gewaltschutzgesetz zeigt bereits große Erfolge: Die Anzeigeaktivität bei häuslicher Gewalt und die Wegweisungen sind in den letzten Jahren laut Polizeistatistiken deutlich gestiegen. Am wirksamsten ist es dort, wo die Bundesländer und Kommunen den nationalen Aktionsplan auch aktiv umsetzen, indem sie beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten AkteurInnen verbessern und sich um eine entsprechenden Ausbildung bei der Polizei, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten kümmern. Bündnis 90/Die Grünen setzten sich aktiv für eine weitere Umsetzung des Aktionsplans ein.

4. Den Schulen kommt bei der Präventionsarbeit eine ganz herausragende Rolle zu: Bündnis 90 / Die Grünen setzen sich dafür ein, dass

• Die Themen Zwangsehe und häusliche Gewalt in die ordentlichen Lehrpläne aufgenommen werden;

• Lehrerinnen und Lehrer auf diese Thematik hin sensibilisiert und fortgebildet werden;

• an Schulen Anlaufstellen geschaffen werden, an die sich Schülerinnen und Schüler wenden können, wenn sie direkt oder indirekt von Zwangsehen und häusliche Gewalt betroffen oder bedroht sind.

5. Wer Zwangsehen und häuslicher Gewalt vorbeugen will, muss sich auchen der Erziehung kümmern. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, dass an Mütter und Väter spezielle Integrationsangebote gemacht werden, und dass hierin gewaltpräventive Erziehungsmethoden ebenso vermittelt werden sollten, wie die Toleranz gegenüber den selbst bestimmten Lebensentwürfen bzw. gegenüber der sexuellen Identität ihrer Kinder.

6. Eine effektive Präventionsarbeit muss aber auch die Jungen im Blick haben: Sie müssen zum einen davor bewahrt werden, Opfer häuslicher Gewalt zu werden. Gleichzeitig sollen sie gestärkt werden, um in innerfamiliären Auseinadersetzungen – z.B. gegenüber ihren Schwestern - nicht zu Tätern zu werden.

7. Letztlich kann aber die Verhinderung von Zwangsehen und häuslicher Gewalt nur in Zusammenarbeit mit den MigrantInnen-Communities erfolgreich sein. Bündnis 90 / Die Grünen haben sich stets um gute Kontakte zu MigrantInnenverbänden bemüht. Wir wissen: Innerhalb eines gleichberechtigten und respektvollen Dialogs können und müssen Aspekte wie Frauenrechte und Schutz von Frauen vor Gewalt und Zwangsehen intensiv debattiert werden. Stigmatisierung führt nur zu weiterer Abgrenzung.

Auch die Verbände müssen aber ihre Multiplikatorenrolle ernst nehmen: Mit allem Nachdruck muss in den Communities Farbe bekannt werden: Frauen und Männer haben die gleichen Rechte. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung. Verstöße hiergegen werden nicht toleriert.

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